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GPSR-Beispiel: eine vollständige Risikobewertung Schritt für Schritt

Ein komplettes GPSR-Beispiel: So erstellen Sie eine Risikobewertung mit Risikomatrix, durchgerechnet an einem realen Produkt – mit Mustervorlage zum Nachbauen.

EUProof12 Min. Lesezeit
Holzstuhl aus heller Buche in einer Werkstatt, daneben ein ausgedrucktes Tabellenblatt mit handschriftlichen Notizen

Sie wissen, dass die Produktsicherheitsverordnung eine Risikobewertung verlangt. Sie haben das Wort gelesen, vielleicht ein Dutzend Mal. Was Ihnen fehlt, ist nicht die Theorie, sondern ein fertiges Beispiel: Wie sieht eine durchgerechnete Risikobewertung tatsächlich aus, von der ersten Zeile bis zum Fazit?

Genau das steht hier. Wir nehmen ein konkretes Produkt, identifizieren die Gefahren, bewerten sie mit einer Risikomatrix und legen Maßnahmen fest. Am Ende haben Sie ein Muster, das Sie auf Ihr eigenes Sortiment übertragen können. Kein Theorieaufsatz, sondern eine Vorlage zum Nachbauen.

Was die GPSR eigentlich verlangt

Die rechtliche Grundlage ist schnell erzählt. Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/988 schreibt vor: Vor dem Inverkehrbringen führt der Hersteller eine Analyse der mit dem Produkt verbundenen Risiken durch und erstellt eine technische Dokumentation. Die Verordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024 und hat die alte Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit ersetzt.

Wichtig zur Einordnung: Die Risikobewertung ist kein teurer Labortest und keine externe Zertifizierung. Sie ist eine interne, dokumentierte Betrachtung Ihres Produkts. Wie der Händlerbund es formuliert, geht es um die "systematische Analyse und Dokumentation potenzieller Gefahren, die von einem Produkt ausgehen könnten". Sie müssen nachweisen, dass Sie sich mit den Gefahren beschäftigt haben und Maßnahmen kennen. Sie müssen nicht nachweisen, dass Sie fünfstellige Beträge für Gutachten ausgegeben haben.

Ein Punkt, an dem sich viele verschätzen: Wer als Hersteller im Sinne der GPSR gilt, ist nicht nur der Fabrikant. Sie geraten selbst in diese Rolle, sobald Sie ein Produkt unter eigenem Namen verkaufen oder es verändern. Wer ein Produkt ohne erkennbaren Hersteller anbietet, hat schnell die volle Herstellerpflicht am Hals, inklusive Risikobewertung und Produktrückrufen. Eine Notlösung kann sein, sich selbst als Hersteller anzugeben. Dann tragen Sie aber auch alle Pflichten.

Falls Sie aus einem Nicht-EU-Land verkaufen, kommt eine weitere Pflicht hinzu: Sie müssen nach Artikel 16 eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person benennen. Diese Person hält die Dokumentation bereit und ist für die Marktüberwachung erreichbar. Die Risikobewertung selbst nimmt sie Ihnen damit aber nicht ab.

Die Risikomatrix: das Werkzeug hinter dem Beispiel

Die Kernmethode jeder Risikobewertung ist die Risikomatrix. Sie verbindet zwei Fragen: Wie wahrscheinlich tritt eine Gefahr ein, und wie schwer wären die Folgen? Aus beiden Werten ergibt sich der Risikowert. Petra Schier beschreibt das Prinzip in ihrer Anleitung für Selfpublisher so: "Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß, diese Risikobewertung wird oft in einer Risikomatrix dargestellt, die eine systematische Bewertung ermöglicht."

Eintrittswahrscheinlichkeit (Skala 1 bis 5)

WertBezeichnungPraktische Einordnung
1Sehr unwahrscheinlichExtrem seltener Einzelfall, unter einem Prozent
2UnwahrscheinlichTritt gelegentlich auf, etwa ein bis zehn Prozent
3MöglichTritt bei bestimmten Nutzungsmustern auf
4WahrscheinlichTritt regelmäßig auf
5Sehr wahrscheinlichFast immer gegeben

Schadensausmaß (Skala 1 bis 5)

WertBezeichnungBeschreibung
1UnbedeutendKaum spürbar, keine Verletzungen
2GeringKleine Beeinträchtigung, leicht behebbar
3MäßigBeträchtliche Auswirkungen, ärztliche Behandlung nötig
4SchwerwiegendErhebliche Schäden, langfristige Folgen, Krankenhaus
5KatastrophalSchwere Verletzungen oder Tod

Risikowert und Einordnung

Den Risikowert berechnen Sie als Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadensausmaß. Ein Beispiel aus der Praxis: Eintrittswahrscheinlichkeit gleich 3, Schadensausmaß gleich 4 ergibt einen Risikowert von 12.

RisikowertKategorieHandlungsbedarf
1 bis 5GeringDokumentieren, beobachten
6 bis 10MittelMaßnahmen ergreifen, nicht dringend
11 bis 15HochSofort handeln, Warnhinweise zwingend
16 bis 25Sehr hochProdukt überarbeiten, Rückruf vorbereiten

So weit die Mechanik. Jetzt setzen wir sie an einem echten Produkt ein.

Das vollständige Beispiel: ein Massivholzstuhl

Wir nehmen ein Produkt, das fast jeder kennt und das keine Elektronik enthält: einen Esszimmerstuhl aus Massivholz. Das macht das Beispiel übertragbar, egal ob Sie Möbel, Deko oder Haushaltswaren verkaufen.

Produktbeschreibung: Massivholz-Esszimmerstuhl, Buche natur lackiert, Sitzhöhe 48 cm, maximale Belastung 120 kg. Zielgruppe sind Erwachsene. Nicht für Kinder unter 3 Jahren bestimmt.

Schritt 1: Gefahren identifizieren

Zuerst sammeln Sie alles, was an diesem Produkt schiefgehen kann. Wie ein Händler auf postflex.de es treffend zusammenfasst: "In der Risikobewertung überlegst du, welche Gefahren von deinem Produkt ausgehen könnten. Gibt es z. B. Kleinteile, die ein Kind verschlucken kann? Wird es heiß oder hat es scharfe Kanten?"

Für den Stuhl sieht die Gefahrenliste so aus:

GefahrenquelleMögliche GefahrBetroffene Gruppe
Scharfe Kanten, unbehandeltSchnittverletzungenAlle, besonders Kinder
Instabile KonstruktionUmkippen, SturzÄltere Menschen, schwerere Personen
SplitterbildungVerletzungen durch SplitterAlle
Chemische Ausdünstungen (Lack)Allergien, AtemwegsreizungenAllergiker, empfindliche Personen
Lösende VerschraubungenZusammenbruch des StuhlsAlle

Achten Sie auf die vorhersehbare Fehlanwendung. Ein Stuhl wird vorhersehbar auch mal als Trittleiter benutzt. Das gehört in die Bewertung, auch wenn es nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch ist.

Schritt 2: jede Gefahr bewerten

Jetzt kommt die Risikomatrix zum Einsatz. Für jede Gefahr vergeben Sie eine Wahrscheinlichkeit und einen Schweregrad und rechnen den Risikowert aus.

GefahrWahrscheinlichkeitSchweregradRisikowertKategorie
Schnittverletzung durch scharfe Kante236Mittel
Umkippen bei falscher Nutzung248Mittel
Splitterbildung bei Beschädigung133Gering
Chemische Reaktion durch Lack144Gering
Lösende Verschraubungen nach langer Nutzung339Mittel

Lesen Sie die Tabelle einmal Zeile für Zeile. Die Schnittverletzung ist unwahrscheinlich (2), die Folge mäßig (3), also Risikowert 6, mittel. Das Umkippen ist ebenfalls unwahrscheinlich (2), aber die Folge schwerwiegender (4), also 8. Die lösenden Verschraubungen sind über die Jahre durchaus möglich (3) bei mäßiger Folge (3), Risikowert 9. Kein Wert liegt im hohen Bereich, aber drei Gefahren brauchen Maßnahmen.

Schritt 3: Maßnahmen festlegen

Für jede Gefahr legen Sie fest, wie Sie das Risiko senken. Die GPSR kennt zwei Hebel: konstruktive Maßnahmen am Produkt selbst und informierende Maßnahmen wie Warnhinweise und Anleitungen.

GefahrKonstruktive MaßnahmeWarnhinweis / Information
Scharfe KantenAlle Kanten gefräst und geschliffenKein Hinweis nötig
UmkippenStandsicherheit geprüft (EN 16122), breite Standfläche"Nicht als Trittleiter verwenden" im Beipackzettel
SplitterbildungSplitterarmes Holz, Lackversiegelung"Bei Beschädigung nicht weiterverwenden"
Chemische AusdünstungenWasserbasierter Lack, REACH-konformKein Hinweis nötig
Lösende VerschraubungenMetallgewinde, selbstsichernde Muttern"Verschraubungen jährlich prüfen" in der Anleitung

Die Rangfolge ist kein Zufall. Zuerst versuchen Sie, die Gefahr konstruktiv zu beseitigen. Erst wenn das nicht vollständig geht, ergänzen Sie einen Warnhinweis. Eine scharfe Kante schleifen Sie ab, statt "Vorsicht scharf" daraufzuschreiben.

Schritt 4: Ergebnis dokumentieren

Zum Schluss halten Sie das Ergebnis schriftlich fest. Das ist die Zeile, die der Marktüberwachung zeigt, dass Sie zu Ende gedacht haben:

Nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen werden alle identifizierten Risiken auf ein akzeptables Niveau (gering bis mittel) reduziert. Das Produkt entspricht den Sicherheitsanforderungen der GPSR. Die technische Dokumentation wurde erstellt und wird zehn Jahre aufbewahrt. Die beiliegende Montage- und Sicherheitsanleitung enthält alle erforderlichen Warnhinweise in deutscher Sprache.

Diese Aufbewahrungsfrist steht in Artikel 9 Absatz 7: zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen. Notieren Sie das gleich mit, sonst verschwindet die Datei in einem Ordner und niemand weiß mehr, wie lange sie liegen bleiben muss. Mehr dazu im Beitrag zur technischen Dokumentation.

Die Mustervorlage zum Nachbauen

Das gesamte Beispiel passt in eine einfache Tabelle mit sieben Spalten. So bauen Sie sie in jeder Tabellenkalkulation nach:

GefahrenquelleMögliche GefahrBetroffene GruppeWahrscheinlichkeit (1–5)Schweregrad (1–5)Risikowert (C×D)Maßnahmen
Scharfe KanteSchnittverletzungAlle236Kanten brechen und schleifen
Instabile KonstruktionSturzÄltere, Kinder248Prüfung nach EN 16122
SplitterbildungSplitterverletzungAlle133Qualitätsholz, Versiegelung
Chemische StoffeAllergie, ReizungAllergiker144REACH-Prüfung, Zertifikate
Lösende VerschraubungZusammenbruchAlle339Selbstsichernde Muttern

Verwenden Sie bei Wahrscheinlichkeit und Schweregrad konsequent die Skalen von 1 bis 5. Nur so wird die Bewertung reproduzierbar und für einen Dritten nachvollziehbar. Wer im Juni einen Wert von 3 vergibt, sollte im Dezember bei gleicher Gefahr wieder bei 3 landen.

Der häufigste Fehler: kopierte Vorlagen

Hier ist der Punkt, an dem die meisten scheitern, und er ist es wert, deutlich gesagt zu werden. Eine Risikobewertung muss zum konkreten Produkt passen. Sie darf nicht allgemein oder aus einer Vorlage kopiert sein. Genau das betonen mehrere Compliance-Dienstleister: "Die Risikobewertung ist kein Prüfbericht und kein Zertifikat. Die Risikobewertung muss zum konkreten Produkt passen, nicht allgemein oder aus Vorlagen kopiert sein."

Die Tabelle oben ist ein Gerüst, kein Endergebnis. Ein Holzstuhl hat andere Gefahren als ein Kabel, ein T-Shirt oder eine Seife. Wenn Sie die Werte aus dem Stuhl-Beispiel einfach für einen Kugelschreiber übernehmen, haben Sie nichts dokumentiert außer der Tatsache, dass Sie eine fremde Tabelle kopiert haben. Das fällt jeder Prüfung sofort auf.

Der Aufwand pro Produkt ist überschaubar. Ein Händler im sellerforum.de berichtet, er habe eine erste Risikoanalyse auf Basis vorhandener Daten und Handbücher entworfen und sie anschließend überarbeitet, "in vielleicht 3h erledigt". Das ist eine realistische Größenordnung für ein einfaches Produkt, sofern Sie die Maßstäbe selbst anlegen und das Ergebnis prüfen, statt es ungesehen zu übernehmen.

Was Sie jetzt brauchen

Sie haben jetzt das vollständige Bild: die Methode, ein durchgerechnetes Beispiel und eine Vorlage. Übertragen Sie das Muster auf Ihr meistverkauftes Produkt und arbeiten Sie sich durch das Sortiment.

Wenn Sie viele Artikel haben und nicht für jeden Stunden in Tabellen stecken wollen, hilft EUProof beim Erstellen der GPSR-Dokumente. Sie geben die Produktdaten ein, und das Tool erzeugt Risikobewertung, technische Dokumentation und Sicherheitshinweise in einem Schritt. Eine Verantwortliche Person stellt EUProof nicht; die benennen Sie weiterhin selbst. Was EUProof übernimmt, ist die Papierarbeit, die sonst jedes Produkt einzeln kostet. Ob Ihre Artikel überhaupt unter die GPSR fallen, klären Sie vorab mit dem Schnelltest.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Pflichten von einer qualifizierten Fachperson oder Ihrer verantwortlichen Person prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Gefahren identifizieren

    Listen Sie alle Gefahren auf, die vom Produkt ausgehen können: scharfe Kanten, Kleinteile, Kippgefahr, chemische Ausdünstungen, lösende Verschraubungen. Notieren Sie jeweils, welche Verbrauchergruppe betroffen ist.

  2. Eintrittswahrscheinlichkeit und Schweregrad bewerten

    Vergeben Sie für jede Gefahr eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 bis 5 und ein Schadensausmaß von 1 bis 5. Orientieren Sie sich an realen Nutzungsmustern und vorhersehbarer Fehlanwendung.

  3. Risikowert berechnen und einordnen

    Multiplizieren Sie Wahrscheinlichkeit mal Schweregrad. Ordnen Sie das Ergebnis ein: 1 bis 5 gering, 6 bis 10 mittel, 11 bis 15 hoch, 16 bis 25 sehr hoch.

  4. Maßnahmen festlegen

    Bestimmen Sie pro Gefahr konstruktive Maßnahmen und Warnhinweise. Ziel ist, jedes Risiko auf ein akzeptables Niveau zu senken.

  5. Dokumentieren und aufbewahren

    Halten Sie die fertige Risikobewertung schriftlich fest, legen Sie sie zur technischen Dokumentation und bewahren Sie sie zehn Jahre auf.

Häufige Fragen

Muss ich als Händler eine Risikobewertung durchführen oder nur der Hersteller?
Die Risikobewertung ist primär Herstellerpflicht nach Artikel 9 GPSR. Sie gelten aber selbst als Hersteller, sobald Sie ein Produkt unter eigenem Namen verkaufen, es verändern oder veredeln. Verkaufen Sie ein Produkt ohne erkennbaren Hersteller, geraten Sie schnell in dieselbe Rolle und müssen dann auch die Risikobewertung erstellen.
Ist die GPSR-Risikobewertung ein teurer Labortest?
Nein. Die Risikobewertung ist eine interne, dokumentierte Betrachtung Ihres Produkts, kein Prüfbericht und keine externe Zertifizierung. Ziel ist zu zeigen, dass Sie sich systematisch mit möglichen Gefahren beschäftigt haben und Maßnahmen kennen. Für die meisten einfachen Produkte ist kein kostenpflichtiges Gutachten nötig.
Kann ich eine fertige Vorlage einfach kopieren?
Eine Vorlage hilft beim Aufbau, aber die Risikobewertung muss zum konkreten Produkt passen. Eine allgemein kopierte Bewertung erfüllt die Anforderung nicht, weil sie die tatsächlichen Gefahren Ihres Produkts nicht abbildet. Nutzen Sie die Vorlage als Gerüst und tragen Sie Ihre echten Gefahren, Werte und Maßnahmen ein.
Wie berechne ich den Risikowert?
Sie multiplizieren die Eintrittswahrscheinlichkeit mit dem Schadensausmaß, beide auf einer Skala von 1 bis 5. Beispiel: Eintrittswahrscheinlichkeit gleich 3, Schadensausmaß gleich 4 ergibt einen Risikowert von 12. Werte ab 11 bedeuten hohen Handlungsbedarf, ab 16 müssen Sie unverzüglich handeln.
Wie lange muss ich die Risikobewertung aufbewahren?
Die Risikobewertung ist Teil der technischen Dokumentation und muss nach Artikel 9 Absatz 7 GPSR zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt werden. Die Marktüberwachung kann sie in diesem Zeitraum jederzeit anfordern.

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