GPSR auf eBay: Verkäuferpflichten und Bulk-Updates richtig umsetzen
So erfüllen Sie als eBay-Händler die GPSR-Pflichten: Herstellerangaben, verantwortliche Person, Sicherheitsinformationen und der Bulk-Edit-Workflow im Seller Hub. Mit Hinweisen zu Abmahnrisiken.

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988), und eBay hat die Vorgaben direkt in den Angebotsprozess eingebaut. eBay selbst formuliert es nüchtern: Die Verordnung „zielt darauf ab, den Verkauf sicherer Produkte an Käufer in der Europäischen Union (EU) und Nordirland zu gewährleisten“. Für Sie als Verkäufer heißt das konkret: Ohne die geforderten Sicherheitsangaben sind Ihre Angebote angreifbar, und das gilt für neue wie für gebrauchte Produkte gleichermaßen.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Felder eBay verlangt, wie Sie viele Angebote auf einmal aktualisieren und wo die häufigsten Abmahnfallen liegen. Den rechtlichen Rahmen dahinter erklären wir ausführlicher in unserem Überblick zur Produktsicherheitsverordnung.
Was die GPSR von eBay-Händlern verlangt
Die Verordnung gilt laut eBay „sowohl für neue als auch für gebrauchte Produkte, die auf diesen Märkten verkauft werden, und führt spezifische Anforderungen für Unternehmen in Bezug auf Produktinformationen zur Sicherheit ein“. Es gibt keine Ausnahme für Kleinunternehmer, für Handmade-Produkte oder für gebrauchte Ware. Sobald Sie gewerblich als Wirtschaftsakteur auftreten, müssen Ihre Angebote die Pflichtangaben enthalten.
Im Kern verlangt eBay sieben Bausteine in jedem betroffenen Angebot:
- Herstellerangaben: Name und Kontaktdaten des Produktherstellers.
- Verantwortliche Person in der EU: Sitzt der Hersteller nicht in der EU oder in Nordirland, müssen Sie „eine in der EU ansässige verantwortliche Person oder Stelle angeben, einschließlich des Namens und der Kontaktangaben“.
- Produktinformationen: Modellnummer, Bilder und Typ.
- Sicherheitsinformationen: Warnhinweise, Etiketten und Produkthandbücher in der Landessprache.
- CE-Kennzeichnung: sofern für Ihr Produkt vorgeschrieben.
- Produktdokumente: bis zu 10 Dokumente pro Angebot, etwa Handbuch, Aufbauanleitung, Sicherheitsdatenblatt oder Zertifikat, als PDF, JPG oder PNG mit maximal 10 MB.
- Piktogramme und Sicherheitsaussagen: bis zu 2 Piktogramme und bis zu 8 Sicherheitsaussagen, dazu ein Textfeld mit bis zu 120 Zeichen ohne URL.
eBay weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Funktion das Hinzufügen dieser Angaben erleichtert. Das ändert aber nichts an Ihrer Verantwortung: Die Felder sind ein Werkzeug, die inhaltliche Richtigkeit liegt bei Ihnen.
Ein häufiger Irrtum: Viele Verkäufer halten die Sicherheitsangaben für eine reine Empfehlung des Marktplatzes. Das ist falsch. Die Felder bilden gesetzliche Pflichten ab, die ohnehin gelten. eBay zwingt Sie nicht zu mehr, als die Verordnung verlangt. Die Plattform macht die Pflichten nur sichtbar und maschinell prüfbar, und genau das nutzen Abmahner aus. Wer die Felder leer lässt, dokumentiert seinen Verstoß öffentlich.
Die verantwortliche Person ist Pflicht für Drittland-Hersteller
Der häufigste Stolperstein bei Importware ist die verantwortliche Person. Wenn Sie aus China, dem Vereinigten Königreich oder einem anderen Drittland beziehen und kein Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter in der EU existiert, schreibt Artikel 16 vor, dass eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person benannt wird. Ihr Name und ihre Kontaktdaten gehören in das dafür vorgesehene eBay-Feld und auf das Produkt selbst.
Wichtig zur Einordnung: EUProof stellt keine verantwortliche Person. Wir erstellen die GPSR-Dokumente, die Sie und Ihre verantwortliche Person brauchen, etwa die Risikobewertung und die technische Dokumentation. Wen Sie als verantwortliche Person benennen können und worauf es bei der Auswahl ankommt, lesen Sie im Beitrag zur verantwortlichen Person.
Beachten Sie auch die Trennung der Artikel: Die Pflicht zur verantwortlichen Person sitzt in Artikel 16. Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit, also Modell- oder Chargennummer sowie Hersteller- und RP-Adresse auf dem Produkt, ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 5 bis 7. Beide Pflichten greifen parallel.
Risikobewertung und technische Dokumentation gehören dazu
Die Felder im eBay-Angebot sind die sichtbare Spitze. Darunter liegt die eigentliche Compliance-Arbeit. Nach Artikel 9 müssen Hersteller eine Risikobewertung durchführen und eine technische Dokumentation erstellen, bevor sie ein Produkt in Verkehr bringen. Diese Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren (Artikel 9 Absatz 7).
Das betrifft Sie auch dann, wenn Sie selbst nicht produzieren. Importieren Sie unter eigenem Namen oder eigener Marke oder verändern Sie ein Produkt wesentlich, gelten Sie als Hersteller im Sinne der Verordnung und tragen dessen Pflichten. Wie eine Risikobewertung im Detail aufgebaut ist, zeigt unser Leitfaden zur Risikobewertung. EUProof erzeugt diese Dokumente strukturiert, sodass Sie sie bei einer Anfrage der Marktüberwachung oder Ihrer verantwortlichen Person sofort vorlegen können.
Ein verbreitetes Missverständnis betrifft die Konformitätserklärung. Eine förmliche Konformitätserklärung ist nur bei harmonisierten Produkten mit CE-Kennzeichnung gesetzlich verpflichtend. Für reine GPSR-Waren ohne CE-Vorgabe handelt es sich um eine Selbsterklärung, die Marktplätze von Ihnen anfordern können, die aber nicht aus der Verordnung selbst folgt. Verwechseln Sie das nicht mit der CE-Pflicht: Steht im eBay-Feld die Frage nach der CE-Kennzeichnung, betrifft das nur Produkte, für die eine eigene Produktrichtlinie das CE-Zeichen vorschreibt, etwa Spielzeug oder Elektrogeräte. Reine Konsumgüter wie Textilien oder Möbel brauchen kein CE-Zeichen, sehr wohl aber die GPSR-Pflichtangaben.
Auch zur Frage, was überhaupt in den Geltungsbereich fällt, herrscht Unsicherheit. Verbraucherprodukte sind erfasst, neu wie gebraucht. Reine digitale Dateien wie E-Books oder PDFs liegen grundsätzlich außerhalb des Geltungsbereichs; nur eigenständige Software ist umstritten. Verkaufen Sie also physische Ware über eBay, gehen Sie davon aus, dass die GPSR greift.
So pflegen Sie GPSR-Angaben einzeln
Für einzelne Angebote beschreibt eBay den Ablauf so: Gehen Sie im Seller Hub auf „Manage Active Listings“ unter dem Reiter „Listing“. Klicken Sie neben dem Angebot, das Sie bearbeiten möchten, auf „Edit“. Scrollen Sie zum Abschnitt „Item disclosures“ und schalten Sie das Feld frei, in das Sie die nach der GPSR geforderten Angaben eintragen.
Für die Produktdokumente gilt: Sie können bis zu 10 Dokumente pro Angebot hochladen, etwa Handbuch, Aufbauanleitung oder Sicherheitsdatenblatt. Zulässig sind PDF, JPG und PNG mit maximal 10 MB. Bei den Sicherheitsinformationen wählen Sie bis zu 2 Piktogramme und bis zu 8 Sicherheitsaussagen aus und ergänzen bei Bedarf bis zu 120 Zeichen Zusatztext. Das Textfeld unterstützt keine URLs, Sie können also nicht einfach auf eine externe Seite verlinken.
So aktualisieren Sie viele Angebote gebündelt
Wer Hunderte aktive Angebote führt, will die GPSR-Felder nicht einzeln antippen. eBay bietet dafür einen Bulk-Edit über den Seller Hub. Der Ablauf laut eBay: „Manage Active Listings“ öffnen, die Checkboxen neben den gewünschten Angeboten setzen, auf „Edit selected“ klicken, dann auf „Bulk edit“, anschließend „Item disclosures“ wählen und das GPSR-Feld zum Eintragen der Information auswählen.
Es gibt allerdings eine wichtige Einschränkung. Produktdokumente lassen sich nicht gebündelt hochladen. eBay schreibt klar: Dokumente müssen je Angebot einzeln hochgeladen werden, ein Bulk-Upload über das Bulk-Editing-Tool wird derzeit nicht unterstützt. Der von eBay genannte Workaround: Laden Sie die Dokumente für jedes Angebot einzeln hoch und veröffentlichen Sie danach alle Angebote gleichzeitig. So sparen Sie sich zumindest die einzelne Veröffentlichung.
Wer den Bulk-Workflow noch weiter automatisieren will, greift zu Drittanbieter-Tools oder zur eBay-API. Dienste wie 3Dsellers werben mit einem „Step-by-step guide for completing eBay GPSR requirements, updating product safety fields, and using Bulk GPSR tools“. Bei einer Synchronisation über eBaymag navigieren Sie nach der Aktivierung zur „Items“-Seite, wählen „eBay to eBaymag“ und klicken auf „Update items content“, damit die GPSR-Felder synchronisiert werden. Solche Tools beschleunigen das Befüllen, ersetzen aber nicht die richtigen Inhalte. Falsche oder fehlende Angaben werden auch im Bulk-Verfahren nicht korrekt.
Abmahnungen: der eigentliche Grund, warum die Felder sauber sein müssen
Die GPSR-Felder sind kein Selbstzweck. Der reale Druck kommt von Mitbewerbern und Abmahnverbänden. Der Händlerbund fasst es zusammen: „Mit der neuen GPSR ist die Gefahr von Abmahnungen gestiegen, insbesondere bei leicht überprüfbaren Anforderungen wie Herstellerangaben, Produktabbildungen sowie Sicherheits- und Warnhinweisen.“
Genau hier liegt das Problem für eBay-Händler. Eine fehlende Herstellerangabe ist von außen in Sekunden erkennbar. Der Händlerbund stuft die „fehlende Herstellerangabe auf Verbraucherprodukt“ ausdrücklich als „Abmahngrund aktuell weiterhin relevant“ ein. Es gibt bereits konkrete Fälle: Ein eBay-Händler wurde abgemahnt, weil bei seinen Kosmetikprodukten die Angabe des Herstellers fehlte. Eine andere Abmahnung rügte erwärmbare Körnerkissen in Form von Kuscheltieren, an denen keine Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts angebracht war.
Die Kosten sind kein Randthema. Laut Windweiss „liegen die Abmahnkosten je nach Abmahner zwischen 357 und über 1.600 Euro pro Verstoß. Besonders betroffen sind eBay-Händler, Amazon-Seller und Dropshipper.“ Der Verband Sozialer Wettbewerb macht bei einer Abmahnung aktuell Abmahnkosten in Höhe von 357,00 Euro geltend. Bei mehreren betroffenen Angeboten summiert sich das schnell.
Die Abmahnungen treffen nicht nur große Sortimente. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnte etwa einen Händler ab, der Insektenschutzmittel sowie Reinigungs- und Pflegemittel veräußerte. Die IT-Recht Kanzlei hält fest: „Fehlende Herstellerangaben und Warnhinweise sind Verstöße gegen die Produktsicherheitsverordnung, die Abmahnungen nach sich ziehen können.“ Und ja, das gilt auch über die reine Produktseite hinaus, denn auf Amazon, eBay und Etsy sind die Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung einzuhalten.
Entscheidend für eBay-Händler ist dieser Punkt: Technische Einschränkungen der Plattform schützen Sie nicht. Der Händlerbund stellt klar, dass fehlende Daten „zu einer Abmahnung führen können, unabhängig davon, ob technische Einschränkungen auf Plattformen wie Ebay oder Amazon bestehen“. Wenn ein eBay-Feld nicht ausreicht, gehören die Pflichtangaben zusätzlich in die Artikelbeschreibung. Mehr zu den Abmahngründen und zur Abwehr finden Sie im Beitrag zur GPSR-Abmahnung, und wie eine vollständige Herstellerangabe aussieht, lesen Sie unter Herstellerangaben.
Praxis-Reihenfolge für Ihr eBay-Konto
Sortieren Sie die Arbeit nach Risiko statt nach Bequemlichkeit. Zuerst die Pflichtangaben, die abgemahnt werden, danach die Feinheiten.
- Herstellerangaben prüfen. Sind Name und Adresse des Herstellers in jedem Angebot vorhanden? Das ist der häufigste Abmahngrund und gehört nach oben.
- Verantwortliche Person ergänzen. Bei Drittland-Herstellern benennen Sie die EU-verantwortliche Person und tragen sie ein. Ohne sie ist Importware nicht verkehrsfähig.
- Risikobewertung und technische Dokumentation erstellen. Diese Unterlagen müssen vorliegen, bevor Sie ein Produkt in Verkehr bringen, und 10 Jahre archiviert werden.
- Sicherheitsinformationen und Dokumente hinterlegen. Warnhinweise, Piktogramme und Handbücher in der Landessprache, je Angebot.
- Im Bulk nachziehen. Was sich gebündelt setzen lässt, setzen Sie gebündelt. Dokumente einzeln hochladen, dann gemeinsam veröffentlichen.
Wer die Dokumentebene zuerst sauber aufstellt, füllt die eBay-Felder danach in Minuten. EUProof erstellt Ihre Risikobewertung, technische Dokumentation und die marktplatzseitig angeforderte Selbsterklärung als fertige Dateien, die Sie direkt in das Produktdokument-Feld hochladen können. Ob Sie überhaupt betroffen sind, klären Sie in zwei Minuten über unseren Schnellcheck. Ein konkretes Beispiel für einen ausgefüllten Pflichtensatz zeigt der Beitrag GPSR-Beispiel.
Die GPSR auf eBay ist keine einmalige Aktion. Neue Angebote brauchen dieselben Angaben, und die Marktüberwachung kann Unterlagen anfordern. Wer den Workflow einmal sauber aufsetzt, Dokumente zentral pflegt und die Bulk-Funktionen nutzt, hält den Aufwand pro Angebot klein und das Abmahnrisiko niedrig.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Pflichten von einer qualifizierten Fachperson oder Ihrer verantwortlichen Person prüfen.
Schritt für Schritt
Herstellerangaben und verantwortliche Person erfassen
Tragen Sie Name und Kontaktdaten des Herstellers ein. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU oder Nordirlands, ergänzen Sie Namen und Kontaktdaten der in der EU niedergelassenen verantwortlichen Person.
Im Seller Hub die aktiven Angebote öffnen
Gehen Sie im Seller Hub auf Manage Active Listings unter dem Reiter Listing. Markieren Sie die Angebote, die Sie bearbeiten möchten, über die Checkboxen.
Bulk-Edit über Item disclosures setzen
Klicken Sie auf Edit selected, dann auf Bulk edit. Wählen Sie Item disclosures und das gewünschte GPSR-Feld, um Herstellerangaben, verantwortliche Person und Sicherheitsaussagen gesammelt zu pflegen.
Produktdokumente je Angebot hochladen
Laden Sie Handbücher, Sicherheitsdatenblätter oder Zertifikate einzeln je Angebot hoch. Erlaubt sind bis zu 10 Dokumente pro Angebot als PDF, JPG oder PNG mit maximal 10 MB.
Sicherheitsinformationen prüfen und veröffentlichen
Wählen Sie bis zu 2 Piktogramme und bis zu 8 Sicherheitsaussagen, ergänzen Sie bei Bedarf bis zu 120 Zeichen Zusatztext ohne URL und veröffentlichen Sie anschließend alle Angebote gemeinsam.
Häufige Fragen
- Gilt die GPSR auch für gebrauchte Artikel, die ich auf eBay verkaufe?
- Ja. Laut eBay gilt die Verordnung sowohl für neue als auch für gebrauchte Produkte, die auf dem Markt verkauft werden. Verbraucherprodukte fallen unabhängig vom Zustand unter die Produktsicherheitsverordnung. Eine Ausnahme für Kleinunternehmer oder Privatverkäufer mit gewerblicher Tätigkeit gibt es nicht. Reine C2C-Verkäufe zwischen Privatpersonen liegen außerhalb des Geltungsbereichs, doch sobald Sie als Wirtschaftsakteur auftreten, greifen die Pflichten.
- Brauche ich eine verantwortliche Person, wenn ich aus einem Drittland nach Deutschland verkaufe?
- Ja. Sitzt der Hersteller nicht in der EU oder in Nordirland, müssen Sie nach Artikel 16 eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person benennen und deren Namen sowie Kontaktdaten im Angebot angeben. eBay hat dafür ein eigenes Feld. EUProof stellt keine verantwortliche Person bereit, erzeugt aber die Dokumente, die diese Person und der Marktplatz von Ihnen verlangen.
- Kann ich die GPSR-Angaben für viele Angebote auf einmal hinzufügen?
- Teilweise. eBay bietet im Seller Hub einen Bulk-Edit über Item disclosures, mit dem Sie Herstellerangaben, verantwortliche Person und Sicherheitsaussagen gesammelt setzen. Produktdokumente wie Handbücher müssen Sie laut eBay jedoch weiterhin einzeln je Angebot hochladen. Ein Workaround: die Dokumente nacheinander hochladen und anschließend alle Angebote gleichzeitig veröffentlichen.
- Welche GPSR-Verstöße werden bei eBay-Händlern am häufigsten abgemahnt?
- Fehlende Herstellerangaben stehen an erster Stelle. Der Händlerbund stuft die fehlende Herstellerangabe auf Verbraucherprodukten als weiterhin relevanten Abmahngrund ein. Auch fehlende Warnhinweise und fehlende Produktabbildungen werden gerügt, weil sie für Mitbewerber leicht überprüfbar sind. Die Abmahnkosten liegen je nach Abmahner zwischen 357 und über 1.600 Euro pro Verstoß.
- Reichen technische Einschränkungen von eBay als Entschuldigung, wenn Angaben fehlen?
- Nein. Der Händlerbund weist darauf hin, dass fehlende Pflichtdaten zu einer Abmahnung führen können, unabhängig davon, ob technische Einschränkungen auf Plattformen wie eBay oder Amazon bestehen. Die Verantwortung für vollständige Angaben bleibt beim Wirtschaftsakteur. Sie müssen die vorhandenen eBay-Felder ausschöpfen und die Pflichtangaben zusätzlich in der Artikelbeschreibung führen.
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