GPSR bei Etsy: Anforderungen für deutsche Verkäufer 2026
Etsy hat keine eigenen GPSR-Felder. Was deutsche Verkäufer in die Produktbeschreibung schreiben müssen, wie der Händlerstatus gesetzt wird und warum Handmade keine Ausnahme ist.

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung, die Verordnung (EU) 2023/988. Sie ersetzt die alte Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und betrifft alle Non-Food-Verbraucherprodukte, die im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden. Auf Etsy heißt das: Wenn Sie an Käufer in der EU verkaufen, gelten die neuen Informationspflichten auch für Ihren Shop, egal ob Sie zehn oder zehntausend Bestellungen im Jahr haben.
Etsy hat die Umsetzung deutlich schwerer gemacht als andere Marktplätze. Der Händlerbund bringt das Kernproblem auf den Punkt: „Etsy hat anders als beispielsweise Amazon bisher keinen eigenen Abschnitt für die neuen Informationspflichten geschaffen. Entsprechend müssen die Informationen in der Produktbeschreibung platziert werden." Es gibt also keine fertige Eingabemaske, die Sie abarbeiten. Sie müssen die Pflichtangaben selbst in den Beschreibungstext jedes Artikels schreiben.
Dieser Leitfaden zeigt, was die Verordnung von Ihnen verlangt, wo bei Etsy welche Angabe hingehört und warum auch handgemachte Ware voll betroffen ist. Eine breitere Einordnung der Verordnung finden Sie im Überblick zur Produktsicherheitsverordnung.
Wann die GPSR für Ihren Etsy-Shop gilt
Maßgeblich ist nicht, wo Ihr Shop registriert ist, sondern wohin Sie verkaufen. Etsy formuliert das so: Die Verordnung kann für Sie gelten, „wenn du Artikel an Käufer:innen in EWR-Staaten und/oder Nordirland verkaufst", oder wenn Sie Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, die dort an Verbraucher verfügbar gemacht werden. Zum Geltungsbereich gehören alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und Nordirland.
Als deutscher Verkäufer sind Sie damit fast immer betroffen. Selbst wenn Sie sich auf den deutschen Markt konzentrieren, verkaufen Sie über Etsy in der Regel auch in andere EU-Länder. Sobald Sie an Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum liefern, greifen die Pflichten.
Reine digitale Dateien wie PDF-Vorlagen, druckbare Designs oder E-Books fallen grundsätzlich nicht in den Geltungsbereich. Sobald Sie aber etwas Physisches verschicken, eine bedruckte Karte, ein Schmuckstück, ein Stück Keramik, gilt die Verordnung. Welche Produkte konkret erfasst sind, beschreibt der Beitrag GPSR: welche Produkte sind betroffen.
Handmade ist keine Ausnahme
Das ist der Punkt, an dem viele Etsy-Verkäufer hoffen, durchzurutschen. Sie tun es nicht. Eine Ausnahme für Kleinunternehmer oder handgemachte Ware gibt es in der Verordnung nicht. Wer ein Produkt selbst herstellt und unter eigenem Namen anbietet, ist Hersteller im Sinne des Gesetzes und trägt die volle Herstellerverantwortung.
Der Händlerbund stellt das für die Szene klar: „Für die Handmade-Branche sind außerdem die Herstellerpflichten interessant. Hierzu gehören: Risikobewertung und Kennzeichnung des Produktes selbst." Sie müssen also für Ihre handgemachten Artikel eine Risikobewertung durchführen, sie kennzeichnen und die Unterlagen aufbewahren. Das gilt für die Töpferin genauso wie für den Hersteller von Naturkosmetik oder Holzspielzeug.
Wichtig ist auch, wer am Ende verantwortlich bleibt. Etsy formuliert es unmissverständlich: „Letztendlich sind es die Verkäuferinnen und Verkäufer, die dafür verantwortlich sind, dass ihre Produkte sicher sind und die Gesetze einhalten." Der Marktplatz stellt Ihnen Felder bereit, übernimmt aber keine Haftung für Ihre Einhaltung.
Händler oder Privatperson: die Einstufung treffen Sie selbst
Bevor Sie irgendetwas eintragen, müssen Sie wissen, in welcher Rolle Sie verkaufen. Etsy macht hier eine bemerkenswerte Ansage: „Etsy kann dir keine Auskunft darüber geben, ob du als Händler oder Privatperson einzustufen bist. Wenn du dir nicht sicher bist, welchen Status du hast, wende dich für weitere Informationen an deine:n Rechtsberater:in."
Die Verordnung knüpft die Pflichten an die Rolle als Wirtschaftsakteur, also Hersteller, Importeur oder Händler. Etsy bestätigt, dass diese Einstufung „komplex" ist, und empfiehlt durchgehend Rechtsberatung. Den Status setzen Sie selbst im Shop-Manager unter Vertriebskanäle im Abschnitt Impressum, wo Sie zwischen Händler und Privatperson wählen.
Unterschätzen Sie diese Entscheidung nicht. Wer faktisch gewerblich und mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, sich aber als Privatperson markiert, entzieht sich seinen Pflichten nicht, sondern handelt sich zusätzliches Risiko ein. Eine falsche Selbsteinstufung kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
Wirtschaftsbeteiligter: brauchen Sie eine Verantwortliche Person?
Die Verordnung verlangt, dass jedes Produkt einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur hat. Etsy gibt das so weiter: „Gemäß der GPSR dürfen Produkte nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn sie in der EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte haben."
Was das für Sie bedeutet, hängt davon ab, wo Sie und Ihr Hersteller sitzen. Stellen Sie als deutscher Verkäufer Ihre Produkte selbst in Deutschland her, sind Sie dieser Akteur bereits als Hersteller, eine zusätzliche Stelle brauchen Sie nicht. Sitzen Sie oder Ihr Hersteller dagegen außerhalb der EU, etwa wenn Sie Ware aus Asien importieren oder über einen Print-on-Demand-Dienstleister außerhalb der EU produzieren lassen, müssen Sie zwingend eine Verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen (Artikel 16).
Seit April 2025 können Verkäufer diesen EU-Wirtschaftsbeteiligten in den Etsy-Kontoeinstellungen hinterlegen. Etsy übernimmt die Angaben dann automatisch in Ihre Listings. Etsy fordert in der Hilfe ausdrücklich dazu auf: „Füge eine:n Wirtschaftsbeteiligte:n zu deinem Konto hinzu und/oder aktualisiere das Feld Hersteller in deinen Artikelformularen." Was die Rolle der Verantwortlichen Person genau umfasst und wann Sie eine brauchen, erklärt der Beitrag Verantwortliche Person nach GPSR.
Die Pflichtangaben gehören in die Produktbeschreibung
Hier liegt der eigentliche Unterschied zu Amazon. Etsy hat keine GPSR-Eingabemaske gebaut. Es gibt zwar ein Feld „Info zur Produktsicherheit" in den Artikelformularen, doch in der Praxis raten Fachstellen dazu, die vollständigen Pflichtangaben in die Produktbeschreibung selbst zu schreiben, weil sie dort für den Käufer vor dem Kauf sichtbar sein müssen.
Der Händlerbund listet auf, was in den Text gehört: „Name des Herstellers, Anschrift, elektronische Adresse (E-Mail oder Link zum Kontaktformular), bei Importware von außerhalb der EU zusätzlich die Angaben zur verantwortlichen Person (meistens der Importeur) mit Sitz in der EU, Produktabbildung, Warn- und Sicherheitshinweise, Informationen zur Identifikation des Produktes."
Konkret stellen Sie also für jeden Artikel sicher:
- Herstellerangaben: Name, vollständige Anschrift und eine elektronische Adresse. Wie diese aussehen müssen, beschreibt der Beitrag zu den Herstellerangaben.
- Verantwortliche Person, falls Hersteller oder Verkäufer außerhalb der EU sitzen, mit Anschrift in der EU.
- Warn- und Sicherheitshinweise, klar und gut sichtbar, in der Sprache des Ziellandes.
- Produktidentifikation, etwa Modell-, Typen- oder Chargennummer, damit das Produkt rückverfolgbar bleibt.
- Produktabbildung für jede relevante Variante nach Farbe oder Größe.
Etsy mahnt zur Übersichtlichkeit: „Achte darauf, dass du im Rahmen der Möglichkeiten, die Etsy bietet, die Informationen übersichtlich darstellst." Setzen Sie die Pflichtangaben am besten in einen klar abgegrenzten Block am Ende jeder Beschreibung, mit einer eindeutigen Überschrift, damit Käufer und Marktüberwachung sie sofort finden. Welche Angaben genau verlangt sind, fasst der Beitrag zur GPSR-Informationspflicht zusammen.
Rückverfolgbarkeit und die zehnjährige Aufbewahrung
Zwei Pflichten sieht man dem Listing nicht an, sie sind aber genauso bindend. Die erste ist die Rückverfolgbarkeit: Jedes Produkt braucht eine Kennzeichnung, über die es sich eindeutig zuordnen lässt, also eine Modell- oder Chargennummer sowie die Anschrift von Hersteller und gegebenenfalls Verantwortlicher Person. Diese Vorgaben stehen in Artikel 9 Absatz 5 bis 7, nicht in Artikel 16.
Die zweite ist die Dokumentation im Hintergrund. Sie müssen eine Risikobewertung und eine Technische Dokumentation nach Artikel 9 erstellen und beides zehn Jahre aufbewahren (Artikel 9 Absatz 7). Bei Handmade umfasst die Risikobewertung die verwendeten Materialien, die Konstruktion und die möglichen Gefahren des fertigen Produkts. Diese Unterlagen erscheinen nicht im Listing, müssen aber vorliegen, wenn die Marktüberwachung nachfragt.
Eine förmliche Konformitätserklärung brauchen Sie übrigens nur dann, wenn Ihr Produkt unter eine harmonisierte Vorschrift mit CE-Kennzeichnung fällt, etwa bestimmtes Spielzeug. Für reine GPSR-Ware ist eine solche Erklärung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wie Sie Risikobewertung und Dokumentation aufbauen, zeigen die Beiträge zur Risikobewertung und zur Technischen Dokumentation.
Was mit Ihren alten Listings passiert
Viele Etsy-Shops haben Bestände, die schon lange online stehen. Etsy legt die Übergangsregelung weit aus: „Die GPSR gilt nicht für Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 eingestellt wurden, selbst wenn diese erneuert werden." Nach dieser Auslegung soll die Verordnung nur Produkte erfassen, die am oder nach dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.
Verlassen Sie sich nicht blind darauf. Es handelt sich um Etsys eigene Interpretation, nicht um eine ausdrückliche gesetzliche Garantie. Etsy stellt klar, dass die eigenen Artikel „keine Rechtsberatung" darstellen, sondern auf der hauseigenen Auslegung beruhen. Für jedes neue Listing und jeden neuen Artikel, den Sie ab dem Stichtag einstellen, gilt die volle Pflicht ohne Wenn und Aber.
So gehen Sie Ihren Etsy-Shop durch
Praktisch lohnt sich ein Durchgang in dieser Reihenfolge. Setzen Sie zuerst Ihren Händlerstatus korrekt. Hinterlegen Sie dann, falls nötig, Ihren EU-Wirtschaftsbeteiligten oder Ihre Verantwortliche Person in den Kontoeinstellungen. Ergänzen Sie anschließend in jedem aktiven Listing die Herstellerangaben, die Sicherheitshinweise und die Produktidentifikation in der Beschreibung. Legen Sie zuletzt für jedes Produkt die Risikobewertung und die Technische Dokumentation an und archivieren Sie beides für zehn Jahre.
Genau bei den Dokumenten setzt EUProof an. Statt Risikobewertung, Technische Dokumentation und den Textblock für Ihre Produktbeschreibung in Word selbst zusammenzubauen, erstellen Sie sie geführt und sauber strukturiert. Ob die GPSR Ihre Produkte überhaupt erfasst, prüfen Sie vorab kostenlos mit dem Affected-Check. Ein durchgearbeitetes Beispiel zeigt der Beitrag GPSR-Beispiel.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Pflichten von einer qualifizierten Fachperson oder Ihrer verantwortlichen Person prüfen.
Schritt für Schritt
Händlerstatus im Shop-Manager korrekt setzen
Gehen Sie auf Etsy.com zu Ihrem Shop-Manager. Wählen Sie unter Vertriebskanäle das Stiftsymbol neben Ihrem Shop. Im Abschnitt Impressum Ihres öffentlichen Shops wählen Sie Bearbeiten, markieren Ihren Status als Händler oder Privatperson und speichern. Diese Einstufung treffen Sie selbst, Etsy gibt dazu keine Auskunft.
EU-Wirtschaftsbeteiligten in den Kontoeinstellungen hinterlegen
Tragen Sie Ihren in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur in den Kontoeinstellungen ein. Sitzen Sie oder Ihr Hersteller außerhalb der EU, benennen Sie hier eine Verantwortliche Person mit Sitz in der EU. Etsy übernimmt die Daten dann automatisch in Ihre Listings.
Herstellerangaben in die Produktbeschreibung aufnehmen
Schreiben Sie Name des Herstellers, Anschrift und eine elektronische Adresse (E-Mail oder Link zum Kontaktformular) in die Produktbeschreibung. Bei Importware von außerhalb der EU ergänzen Sie die Angaben zur Verantwortlichen Person, meist der Importeur, mit Sitz in der EU.
Sicherheits- und Warnhinweise gut sichtbar platzieren
Stellen Sie Warn- und Sicherheitshinweise klar und übersichtlich in der Beschreibung dar. Ergänzen Sie Informationen zur Identifikation des Produktes, etwa Modell- oder Chargennummer, sowie eine Produktabbildung für jede Variante nach Farbe oder Größe.
Risikobewertung und Technische Dokumentation anlegen und aufbewahren
Erstellen Sie für Ihr Produkt eine Risikobewertung über Materialien, Konstruktion und mögliche Gefahren und legen Sie die Technische Dokumentation an. Bewahren Sie beides zehn Jahre auf (Artikel 9 Absatz 7). Bei Handmade ist dieser Schritt ausdrücklich Pflicht.
Häufige Fragen
- Gilt die GPSR auch für Handmade-Verkäufer auf Etsy?
- Ja. Eine Ausnahme für Kleinunternehmer oder handgemachte Ware gibt es nicht. Wer Produkte herstellt und an Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft, gilt als Hersteller im Sinne der Verordnung und muss eine Risikobewertung und eine Technische Dokumentation erstellen. Der Händlerbund nennt für die Handmade-Branche ausdrücklich Risikobewertung und Kennzeichnung des Produktes als Pflicht.
- Wo trage ich die GPSR-Angaben bei Etsy ein, wenn es keine eigenen Felder gibt?
- In die Produktbeschreibung. Etsy hat anders als Amazon keinen eigenen Abschnitt für die Informationspflichten geschaffen. Sie platzieren Herstellerangaben, Warn- und Sicherheitshinweise sowie die Produktidentifikation direkt im Beschreibungstext des Artikels. Den EU-Wirtschaftsbeteiligten hinterlegen Sie zusätzlich in den Kontoeinstellungen, von wo Etsy ihn in die Listings übernimmt.
- Was ist ein Wirtschaftsbeteiligter bei Etsy und brauche ich einen?
- Gemeint ist ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur. Sitzen Sie selbst in Deutschland und stellen Ihre Produkte hier her, sind Sie dieser Akteur als Hersteller. Sitzen Sie oder Ihr Hersteller außerhalb der EU, müssen Sie eine Verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen (Artikel 16). Seit April 2025 lässt sich der Wirtschaftsbeteiligte in den Etsy-Kontoeinstellungen hinterlegen.
- Bin ich auf Etsy Händler oder Privatperson?
- Diese Einstufung müssen Sie selbst vornehmen. Etsy kann Ihnen dazu keine Auskunft geben und verweist auf Rechtsberatung. Sie setzen den Status im Shop-Manager unter Vertriebskanäle im Abschnitt Impressum. Die Frage trägt rechtliches Risiko: Wer faktisch gewerblich verkauft, sich aber als Privatperson markiert, umgeht seine Pflichten nicht.
- Gilt die GPSR für meine älteren Etsy-Listings von vor Dezember 2024?
- Nach Etsys Auslegung gilt die Verordnung nur für Produkte, die am oder nach dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden. Vor diesem Datum eingestellte Artikel sollen nicht erfasst sein, selbst wenn sie erneuert werden. Das ist Etsys Interpretation der Übergangsregelung, keine ausdrückliche gesetzliche Garantie. Für neue Listings führt an der GPSR kein Weg vorbei.
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