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GPSR-Haftung: Wer haftet bei Verstößen gegen die Produktsicherheitsverordnung?

Wer haftet bei einem GPSR-Verstoß? Abmahnung, Bußgeld nach ProdSG und Produkthaftung im Überblick: konkrete Beträge, Fristen und wie Sie als Händler Ihr Risiko senken.

EUProof8 Min. Lesezeit
Schreibtisch eines Online-Händlers mit geöffnetem Abmahnschreiben, Paketen und Laptop

Ein Verstoß gegen die Produktsicherheitsverordnung ist kein einzelnes Risiko. Es sind drei, und sie laufen unabhängig voneinander. Ein Mitbewerber kann Sie abmahnen, eine Behörde kann ein Bußgeld verhängen, und wenn jemand durch Ihr Produkt zu Schaden kommt, greift die Produkthaftung. Wer was zahlt und wann, hängt davon ab, welche Pflicht Sie verletzt haben und wo Sie in der Lieferkette stehen.

Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und hat die alte Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit abgelöst. In Deutschland wird sie durch das novellierte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ergänzt, das am 19. Februar 2026 in Kraft getreten ist. Erst dieses nationale Gesetz liefert die konkreten Bußgeldtatbestände. Dieser Beitrag ordnet die drei Haftungsebenen und nennt, wo es belastbare Zahlen gibt, die Beträge.

Die drei Ebenen der GPSR-Haftung

Sortieren Sie Ihr Risiko nach der Frage, wer den Anspruch geltend macht: ein Konkurrent, eine Behörde oder eine geschädigte Person. Daraus ergeben sich drei getrennte Wege.

  • Zivilrechtliche Haftung (Abmahnung): Ein Mitbewerber oder ein Verband mahnt einen Wettbewerbsverstoß ab. Schnell, häufig, teuer.
  • Öffentlich-rechtliche Haftung (Bußgeld): Eine staatliche Behörde der Marktüberwachung verhängt ein Bußgeld nach ProdSG oder ordnet ein Verkaufsverbot an.
  • Produkthaftung: Verursacht ein fehlerhaftes Produkt einen Personen- oder Sachschaden, haftet der Hersteller für die Folgen.

Eine Abmahnung schließt ein Bußgeld nicht aus. Beide können Sie für denselben Mangel treffen, weil sie unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben.

Das Abmahnrisiko: die größte unmittelbare Gefahr

Für Online-Händler ist die Abmahnung das wahrscheinlichste und schnellste Risiko. Der Hebel sind die Informationspflichten aus Artikel 19 GPSR: Bei Fernabsatzverträgen müssen alle Herstellerangaben, die Produktidentifikation und die Sicherheitshinweise eindeutig und gut sichtbar in der Produktanzeige stehen. Diese Angaben gehören aktiv in jede Artikelbeschreibung. Eine Auskunft nur auf Anfrage reicht nicht.

Fehlen diese Angaben, ist das ein Wettbewerbsverstoß. Die wettbewerbsrechtliche Grundlage liefert das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das berechtigt Mitbewerber und Verbände wie den Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) zu einer kostenpflichtigen Abmahnung. Seit Geltungsbeginn nehmen diese Abmahnungen spürbar zu. Beanstandet werden vor allem fehlende Herstellerangaben, unvollständige Kennzeichnungen und versteckte Sicherheitsinformationen.

Die Kosten liegen je nach Abmahner zwischen 357 € (VSW) und über 1.600 € pro Verstoß. Das klingt überschaubar, ist es aber nicht: Bei einem Sortiment mit hunderten Produkten summiert sich das schnell auf fünfstellige Beträge, weil jeder fehlerhafte Artikel ein eigener Verstoß sein kann. Besonders betroffen sind eBay-Händler, Amazon-Seller und Dropshipper.

Bekommen Sie eine Abmahnung, gilt: schnell handeln, aber nichts überstürzen. In der Regel bleiben nur ein bis zwei Wochen Zeit. Unterschreiben Sie die beigelegte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft. Eine zu weit gefasste Erklärung bindet Sie über Jahre und kann bei jedem weiteren Fehler eine Vertragsstrafe auslösen. Lassen Sie den Text vorher anwaltlich prüfen. Wie Sie das Risiko von vornherein senken, lesen Sie in unserem Beitrag zur GPSR-Informationspflicht.

Bußgelder nach dem ProdSG

Die zweite Ebene ist die behördliche. Die Marktüberwachung kann bei Verstößen gegen die GPSR Bußgelder verhängen und Untersagungsverfügungen, also Verkaufsverbote, aussprechen. Die konkreten Tatbestände stehen im novellierten ProdSG, das am 19. Februar 2026 in Kraft getreten ist.

Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Vereinfacht gibt es zwei Stufen:

  • bis zu 10.000 € für weniger schwerwiegende Verstöße, etwa formale Mängel bei der Kennzeichnung.
  • bis zu 100.000 € für besonders schwere Verstöße, zum Beispiel das Inverkehrbringen eines nachweislich gefährlichen Produkts.

Anders als bei der Abmahnung steht hier kein Konkurrent dahinter, sondern der Staat. Ein Bußgeld trifft Sie unabhängig davon, ob ein Mitbewerber den Mangel überhaupt bemerkt hat.

Wer in der Lieferkette haftet

Die GPSR verteilt die Verantwortung über die gesamte Kette. Jeder Wirtschaftsakteur, also Hersteller, Importeur und Händler, trägt eigene Pflichten. Sie können sich nicht darauf berufen, dass ein Lieferant aus einem Drittland falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Wenn Sie ein Produkt weiterverkaufen, sind Sie verpflichtet, die Angaben zu prüfen. Tun Sie das nicht, haften Sie.

Eine zentrale Rolle spielt die Verantwortliche Person. Ist der Hersteller nicht in der EU niedergelassen, muss nach Artikel 16 GPSR eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person benannt sein, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Ohne diese benannte Person darf das Produkt nicht rechtmäßig auf dem EU-Markt verkauft werden. Was die Verantwortliche Person leistet und wer sie sein kann, erklären wir in unserem Beitrag zur GPSR-Verantwortlichen Person.

Die Verantwortliche Person übernimmt zentrale Pflichten gegenüber den Behörden: Sie hält die technische Dokumentation und die Risikobewertung bereit, beantwortet Anfragen der Marktüberwachung und kümmert sich um Korrekturmaßnahmen. Bei Verstößen gegen diese Pflichten wird sie von den Behörden zur Verantwortung gezogen. Wichtig ist die Abgrenzung: Die zivilrechtliche Produkthaftung für Schäden, die das Produkt selbst verursacht, bleibt beim Hersteller. Die Verantwortliche Person ist die Schnittstelle zur Marktüberwachung, nicht der Generalhaftende für jeden Produktfehler.

Was Sie aktiv gegen das Haftungsrisiko tun können

Die gute Nachricht: Die meisten bisherigen Abmahnungen treffen formale Lücken, und die lassen sich schließen. Drei Schritte senken Ihr Risiko spürbar.

Erstens: Vollständige Pflichtangaben in jeder Produktanzeige. Name und Anschrift des Herstellers, bei Drittlandware zusätzlich die Verantwortliche Person, eine eindeutige Produktidentifikation wie Modell- oder Chargennummer sowie die Sicherheitshinweise. Diese Angaben zur Rückverfolgbarkeit verlangt Artikel 9 GPSR vom Hersteller; als Händler müssen Sie sie an Ihre Kundschaft weitergeben.

Zweitens: Belastbare Unterlagen im Hintergrund. Eine Risikobewertung und eine technische Dokumentation nach Artikel 9 sind für die meisten Produkte Pflicht. Nach Artikel 9 Absatz 7 sind die Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren. Fordert die Marktüberwachung sie an, müssen Sie liefern können.

Drittens: Prüfen Sie Ihre Lieferantenangaben, statt sie ungeprüft zu übernehmen. Genau hier hilft EUProof. Wir erstellen die GPSR-Dokumente, die Sie für die Rückverfolgbarkeit und die Marktüberwachung brauchen: Risikobewertung, technische Dokumentation und Sicherheitshinweise. Eine Verantwortliche Person stellen wir nicht; die müssen Sie weiterhin selbst benennen, wenn Ihr Hersteller außerhalb der EU sitzt. Prüfen Sie mit unserem Tool, ob und wie die GPSR Sie betrifft.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Pflichten von einer qualifizierten Fachperson oder Ihrer verantwortlichen Person prüfen.

Häufige Fragen

Kann ich als Händler persönlich haften, wenn mein Lieferant aus China falsche Herstellerangaben macht?
Ja. Die GPSR macht jeden Wirtschaftsakteur in der Lieferkette für die Produktsicherheit verantwortlich. Sie können sich nicht hinter einem nicht kooperativen Lieferanten verstecken. Sie sind verpflichtet, die Angaben zu prüfen. Tun Sie das nicht, haften Sie.
Ich habe eine Abmahnung bekommen. Was soll ich tun?
Keine Panik, aber handeln Sie schnell. In der Regel haben Sie nur ein bis zwei Wochen Zeit, um auf die Abmahnung zu reagieren. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung, bevor Sie sich nicht von einer Anwältin oder einem Anwalt haben beraten lassen. Eine falsch formulierte Erklärung kann Sie unnötig stark binden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einem Bußgeld?
Eine Abmahnung ist ein privatrechtliches Instrument, meist von einem Konkurrenten, das Sie auffordert, einen Wettbewerbsverstoß zu unterlassen und die Anwaltskosten zu übernehmen. Ein Bußgeld ist eine öffentlich-rechtliche Strafe, die von einer staatlichen Behörde verhängt wird.
Haftet die Verantwortliche Person, wenn etwas mit meinem Produkt passiert?
Ja, die Verantwortliche Person übernimmt wichtige Pflichten wie die Aufbewahrung der technischen Dokumentation und die Kommunikation mit den Behörden und wird bei Verstößen zur Verantwortung gezogen. Die zivilrechtliche Produkthaftung für Schäden durch Ihr Produkt liegt jedoch weiterhin beim Hersteller.
Welche Bußgelder drohen mir konkret?
Das deutsche ProdSG sieht zwei Stufen vor: bis zu 10.000 € für weniger schwerwiegende Verstöße und bis zu 100.000 € für besonders schwere Verstöße, etwa das Inverkehrbringen eines nachweislich gefährlichen Produkts.

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