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GPSR Print on Demand: Pflichten für POD-Verkäufer und warum Sie der Hersteller sind

Wenn Sie Print-on-Demand-Produkte unter eigener Marke in die EU verkaufen, gelten Sie als Hersteller. Was die Produktsicherheitsverordnung von Ihnen verlangt, wer Verantwortliche Person ist und wie Sie gelistet bleiben.

EUProof11 Min. Lesezeit
Bedruckte T-Shirts und Kaffeetassen auf einem Arbeitstisch in einer kleinen Werkstatt

Sie drucken nichts selbst. Ein Auftrag geht ein, Printful oder Printify bedruckt das T-Shirt oder die Tasse und schickt sie direkt an Ihre Kundin. Trotzdem sagt die Produktsicherheitsverordnung etwas Unangenehmes über Sie: Sie sind der Hersteller. Nicht der Verkäufer, nicht der Vermittler. Der Hersteller. Das ändert, welche Pflichten bei Ihnen landen, und die meisten POD-Shops haben das noch nicht eingeordnet.

Die Verordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 und hat die alte Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit abgelöst. Sie greift bei nahezu allen Non-Food-Produkten, unabhängig vom Verkaufskanal, also auch bei Online-Marktplätzen und im eigenen Onlineshop. Eine Ausnahme für Kleinunternehmer oder handgemachte Ware gibt es nicht. Wer bedruckte Produkte an Verbraucher in der EU verkauft, fällt darunter, egal wie klein der Shop ist und egal wo der Verkäufer sitzt.

Warum Print on Demand Sie zum Hersteller macht

Die GPSR verteilt Pflichten entlang einer Kette von Wirtschaftsakteuren: Hersteller, Importeur, Händler. Entscheidend ist nicht, wer physisch produziert, sondern unter wessen Marke ein Produkt in Verkehr gebracht wird. Sobald Sie ein Produkt unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke anbieten, gelten Sie als Hersteller. Genau das ist das Geschäftsmodell von Print on Demand: Sie verkaufen Ihr Design, Ihre Marke, Ihren Shop. Der POD-Dienstleister ist Ihr Auftragsfertiger im Hintergrund.

Daraus folgt der häufigste Irrtum in dieser Branche. Der POD-Anbieter ist nicht automatisch Ihr Wirtschaftsakteur in der EU. Er druckt und versendet, übernimmt damit aber nicht von selbst Ihre Herstellerpflichten. Diese Pflichten bleiben bei Ihnen, und sie verschwinden auch dann nicht, wenn Sie nie eine Tasse selbst in der Hand hatten.

Für Sie als Hersteller heißt das konkret: Sie müssen vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass das Produkt sicher ist, dazu eine Risikobewertung durchführen, die technische Dokumentation erstellen und für jedes Produkt die vorgeschriebenen Angaben und Sicherheitshinweise bereitstellen. Mehr zur grundsätzlichen Aufteilung der Pflichten steht in unserem Überblick zur Produktsicherheitsverordnung.

Die Verantwortliche Person: der Knackpunkt für Nicht-EU-Verkäufer

Hier trennt sich die Lage je nach Ihrem Sitz. Sind Sie als Hersteller in der EU niedergelassen, können Sie selbst die Rolle der Verantwortlichen Person ausfüllen. Sitzen Sie außerhalb der EU, etwa als deutschsprachiger Verkäufer mit Firmensitz in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, greift Artikel 16: Dann darf das Produkt nur dann auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, wenn es eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person gibt.

Diese Verantwortliche Person ist die Kontaktstelle für die Marktüberwachung. Ihr Name und ihre Adresse müssen erreichbar sein, sie hält die Konformitätsunterlagen bereit und reagiert auf Behördenanfragen. Wichtig: EUProof erstellt Ihre GPSR-Dokumente, stellt aber selbst keine Verantwortliche Person. Diese Rolle müssen Sie separat besetzen.

Für POD-Verkäufer gibt es dafür in der Praxis zwei Wege. Erstens bieten einige POD-Anbieter inzwischen eine EU-Adresse an, die Sie als Verantwortliche Person in Ihren Listings hinterlegen können. Printful verweist beispielsweise auf einen konzerneigenen Kontakt in Zypern; Printify nennt eine eigene Kontaktadresse für Verkäufer ohne EU- oder Nordirland-Anschrift. Prüfen Sie das aktiv in den Einstellungen und der Hilfe Ihres Anbieters, denn diese Angebote ändern sich und sind nicht bei jedem Anbieter vorhanden. Zweitens können Sie eine eigene Verantwortliche Person beauftragen, etwa einen spezialisierten Dienstleister in der EU. Welche Anforderungen die Rolle im Detail mit sich bringt, lesen Sie in unserem Leitfaden zur Verantwortlichen Person.

Ein verbreiteter Satz aus der Branche bringt die Lastenverteilung auf den Punkt. Sinngemäß heißt es bei den Anbietern: Sie als Verkäufer oder Shop-Betreiber sind dafür verantwortlich, dass Ihre Produkte der GPSR entsprechen. Der POD-Dienst stellt Werkzeuge und Informationen bereit, die endgültige Konformität liegt aber bei Ihnen. Genau so sollten Sie planen.

Welche Angaben in jedes Listing gehören

Jedes Angebot, das für Käufer in der EU sichtbar ist, braucht einen festen Satz an Pflichtangaben. Diese Informationspflicht gilt unabhängig davon, ob Sie über den eigenen Onlineshop, über Amazon, Etsy oder eBay verkaufen. Konkret gehören in die Produktbeschreibung:

  • Name und Kontaktdaten des Herstellers, also Ihre eigenen Angaben mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse.
  • Bei Nicht-EU-Herstellern zusätzlich Name und Adresse der Verantwortlichen Person in der EU.
  • Relevante Produktangaben wie Material, vorgesehene Verwendung und gegebenenfalls Pflegehinweise.
  • Sicherheitshinweise und Warnhinweise, soweit die Produktart sie erfordert, sowie Altersangaben, wenn relevant.

Bei vielen POD-Produkten dürfen Sie nicht beim einzelnen Produkt stehenbleiben. Für jede Variante in Farbe und Größe benötigen Sie eigene Produktbilder und die passenden Angaben. Ein einziges Foto für zehn Farbvarianten genügt der Anforderung nicht. Wie weit die Informationspflicht reicht und wie Sie sie sauber umsetzen, behandeln wir gesondert im Beitrag zur GPSR-Informationspflicht.

Das Etiketten-Problem bei Print on Demand

Hier liegt die wohl unangenehmste Lücke des Modells. Die GPSR verlangt Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Nach Artikel 9 Absatz 5 bis 7 müssen Produkte eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer tragen und mit dem Namen und der Anschrift des Herstellers sowie der Verantwortlichen Person versehen sein. Diese Pflicht sitzt in Artikel 9, nicht in Artikel 16.

Das Problem: Die meisten POD-Dienste drucken kein Etikett mit Ihren Herstellerdaten auf das fertige Produkt. Die Tasse kommt blank, das T-Shirt trägt nur Ihr Motiv. Damit liegt es an Ihnen, die Pflichtangaben physisch beizustellen, etwa über einen Beileger in der Sendung oder ein zusätzliches Etikett. Klären Sie mit Ihrem POD-Anbieter, welche Optionen für Beileger oder Branding-Inserts er anbietet, und planen Sie das von Anfang an ein. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Listing-Angaben allein ausreichen. Wie ein konformes Etikett aussehen sollte, zeigen wir im Leitfaden GPSR-Etikett erstellen.

Risikobewertung und technische Dokumentation: auch für Tassen und Shirts

Viele POD-Verkäufer gehen davon aus, dass ein bedrucktes Standardprodukt keine Dokumentation brauche. Das stimmt nicht. Artikel 9 verlangt vor dem Inverkehrbringen eine Risikobewertung und eine technische Dokumentation, und zwar für jedes Produkt im Geltungsbereich.

Für POD-Produkte lässt sich die Risikobewertung pragmatisch strukturieren. Sie bezieht sich auf zwei Ebenen: auf das Basismaterial, also etwa das Trägerprodukt T-Shirt, Hoodie oder Keramiktasse, und auf den Druck, also die verwendeten Farben und deren Material. Sie betrachten, welche Risiken vom Produkt ausgehen können, von Hautverträglichkeit über Schadstoffe in Druckfarben bis zu möglichen Verschluckungsrisiken bei Kleinteilen. Die Ergebnisse, die Materialangaben und Ihre Begründung für die Sicherheit kommen in die technische Dokumentation. Diese müssen Sie zehn Jahre lang aufbewahren, so verlangt es Artikel 9 Absatz 7.

Eine wichtige Klarstellung zur Konformitätserklärung, weil hier viel durcheinandergeht. Eine förmliche EU-Konformitätserklärung ist nur bei harmonisierten Produkten mit CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Reine GPSR-Ware, also das typische bedruckte T-Shirt oder die Tasse ohne CE-Vorgaben, braucht keine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung. Was Marktplätze gelegentlich verlangen, ist eine Selbsterklärung, die der Plattform gegenüber abgegeben wird. Das ist eine Plattformanforderung, keine gesetzliche Pflicht aus der GPSR. Vertiefend dazu lesen Sie GPSR-Risikobewertung und GPSR und CE-Kennzeichnung.

Was die Marktplätze konkret verlangen

Die Durchsetzung läuft längst. POD-relevante Plattformen haben eigene Felder eingeführt und prüfen aktiv. Fehlen die Angaben, können Marktplätze Ihre Angebote für Käufer in der EU und Nordirland ausblenden oder entfernen. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern gelebte Praxis seit dem Geltungsbeginn.

Die Umsetzung unterscheidet sich je Kanal. Bei Amazon gibt es spezielle GPSR-Felder, unter anderem eine Sicherheitsbestätigung; für viele POD-Produkte ohne Warnhinweise lässt sich diese entsprechend ausfüllen. Auf eBay tragen Sie Hersteller- und Verantwortliche-Person-Daten in den dafür vorgesehenen Attributen ein. Bei Etsy aktualisieren Sie jedes Listing und hinterlegen zusätzlich in den Shop-Einstellungen einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur. Mehr zu den einzelnen Plattformen finden Sie in unseren Leitfäden zu GPSR auf Amazon, GPSR auf eBay und GPSR auf Etsy.

Ein praktischer Hinweis aus der POD-Welt: Mehrere Anbieter erlauben es, die Pflichtangaben einzeln oder gebündelt in die Produktbeschreibungen einzuspielen, ohne die übrigen Produktdetails zu verändern. Sie müssen dafür in der Regel kein eingetragenes Unternehmen sein, um weiterverkaufen zu dürfen. Das senkt den Aufwand, ersetzt aber nicht die inhaltliche Arbeit an Risikobewertung und Dokumentation.

Eine wichtige Abgrenzung: rein digitale Dateien

Falls Ihr POD-Geschäft auch reine digitale Downloads umfasst, etwa Druckvorlagen als PDF oder E-Books, gilt für diese Dateien eine andere Logik. Reine digitale Inhalte fallen grundsätzlich nicht in den Geltungsbereich der GPSR. Umstritten ist allein eigenständige Software. Sobald aus der digitalen Datei aber ein physisches Produkt wird, etwa weil Sie die Vorlage als bedrucktes Poster verkaufen, sind Sie wieder voll in der Pflicht.

Ihre Reihenfolge für saubere POD-Compliance

Damit Sie nicht im Kreis arbeiten, hier die sinnvolle Abfolge. Klären Sie zuerst, ob Ihr POD-Anbieter eine EU-Adresse für die Verantwortliche Person anbietet, und entscheiden Sie auf dieser Basis, ob Sie diese nutzen oder einen eigenen Dienstleister beauftragen. Hinterlegen Sie danach Ihre eigenen Herstellerdaten in den Listings und ergänzen Sie bei Nicht-EU-Sitz die RP-Daten. Nehmen Sie die passenden Sicherheits- und Warnhinweise in die Beschreibung auf und stellen Sie pro Variante eigene Produktbilder bereit. Erstellen Sie schließlich Risikobewertung und technische Dokumentation und bewahren Sie beides zehn Jahre auf.

Den letzten Block, also die Dokumente selbst, nimmt Ihnen EUProof ab: Wir erzeugen die technische Dokumentation, die Risikobewertung und die geforderten Hersteller- und Sicherheitsangaben in der von der GPSR verlangten Form. Die Rolle der Verantwortlichen Person besetzen wir nicht; die müssen Sie über Ihren POD-Anbieter oder einen eigenen EU-Dienstleister abdecken. Wer unsicher ist, ob er überhaupt betroffen ist, prüft das in zwei Minuten mit unserem Selbsttest. Beispiele für fertige Dokumente sehen Sie unter GPSR-Beispiel.

POD nimmt Ihnen den Druck und den Versand ab, nicht die Verantwortung. Solange Ihre Marke auf dem Produkt steht, sind Sie der Hersteller. Behandeln Sie die Pflichten entsprechend, dann bleiben Ihre Listings online und Ihre Käuferinnen bekommen ein Produkt, das hält, was das Etikett verspricht.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Pflichten von einer qualifizierten Fachperson oder Ihrer verantwortlichen Person prüfen.

Häufige Fragen

Bin ich als POD-Verkäufer wirklich der Hersteller, obwohl ich nicht selbst drucke?
Ja. Sobald Sie ein Produkt unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke in Verkehr bringen, gelten Sie unter der GPSR als Hersteller, auch wenn der Druck und der Versand bei Printful oder Printify liegen. Der POD-Dienstleister ist nicht automatisch Ihr Wirtschaftsakteur. Die Herstellerpflichten bleiben bei Ihnen.
Stellt mein POD-Anbieter automatisch eine Verantwortliche Person?
Nicht automatisch. Einige Anbieter bieten eine EU-Adresse an, die Sie als Verantwortliche Person nutzen können, andere nicht. Prüfen Sie das aktiv in den Einstellungen und der Hilfe Ihres Anbieters. Sitzen Sie außerhalb der EU und nutzen Sie kein solches Angebot, müssen Sie nach Artikel 16 selbst eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person benennen.
Brauche ich für ein bedrucktes T-Shirt eine eigene Risikobewertung?
Ja. Auch für POD-Produkte verlangt Artikel 9 eine Risikobewertung. Sie bezieht sich auf das Basismaterial wie T-Shirt oder Tasse und auf den Druck, also die verwendeten Farben und deren Material. Die Ergebnisse gehören in die technische Dokumentation, die Sie zehn Jahre aufbewahren müssen.
Wie bekomme ich meine Herstellerdaten auf das Produkt, wenn der POD-Dienst kein Etikett druckt?
Die meisten POD-Dienste drucken kein Etikett mit Ihren Herstellerdaten auf. Sie müssen dann selbst dafür sorgen, dass die Angaben mitgeliefert werden, etwa als Beileger in der Sendung oder über ein zusätzliches Etikett. Die Pflichtangaben gehören außerdem sichtbar in jedes Listing.
Verschwinden meine Listings, wenn ich die GPSR-Angaben nicht ergänze?
Das ist möglich. Marktplätze setzen die Vorgaben aktiv durch. Fehlen die erforderlichen Angaben, können Plattformen Ihre Angebote für Käufer in der EU und Nordirland ausblenden oder entfernen. Ergänzen Sie die Hersteller- und gegebenenfalls die RP-Daten daher pro Variante.

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