GPSR-Risikobewertung erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
So erstellen Sie eine GPSR-Risikobewertung nach Artikel 9 der Produktsicherheitsverordnung: Gefahren erfassen, Risikowert berechnen, Maßnahmen festlegen und dokumentieren. Mit Vorlage und Beispiel.

Die Risikobewertung ist der Teil der GPSR, vor dem die meisten Händler zurückschrecken. Das ist verständlich, denn der Begriff klingt nach Gutachten, Prüflabor und vierstelligen Rechnungen. Beides trifft in den allermeisten Fällen nicht zu. Bei der Risikobewertung geht es darum, mögliche Gefahren bei normaler Nutzung eines Produkts zu ermitteln und mit Warn- und Sicherheitshinweisen oder konstruktiven Änderungen darauf zu reagieren. Sie führen diese Analyse selbst durch, halten sie schriftlich fest und legen sie ab. Das ist der Kern der Pflicht aus Artikel 9 der Produktsicherheitsverordnung.
Diese Anleitung führt Sie in fünf Schritten durch die Erstellung. Sie bekommen eine Vorlage zum Abschreiben, ein durchgerechnetes Beispiel und eine Checkliste am Ende. Das genügt für die große Mehrheit der Non-Food-Verbraucherprodukte, die im Onlinehandel verkauft werden.
Was die GPSR-Risikobewertung wirklich ist
Die GPSR-Risikobewertung ist eine systematische Analyse Ihres Produkts mit dem Ziel, potenzielle Gefahren für Verbraucher zu erkennen und zu bewerten. Sie ist ein zentraler Bestandteil der technischen Dokumentation nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/988, die seit dem 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt und die alte Produktsicherheitsrichtlinie ersetzt.
Der wichtigste Satz vorweg. Die Risikobewertung ist eine interne Betrachtung, keine teure externe Zertifizierung. Sie als Hersteller oder Wirtschaftsakteur führen sie vor dem Inverkehrbringen selbst durch. Eine externe Prüfstelle ist nur dann nötig, wenn für Ihr Produkt zusätzliche, harmonisierte Vorschriften gelten, etwa eine CE-Pflicht. Für reine GPSR-Waren reicht die eigene, gut dokumentierte Analyse.
Zwei Dinge sind dabei entscheidend. Die Bewertung muss zum konkreten Produkt passen, eine pauschale Mustertabelle ohne Bezug zu Ihrer Ware genügt nicht. Und sie muss nachvollziehbar dokumentiert sein, damit Sie sie der Marktüberwachung auf Anfrage vorlegen können. Genau das prüfen die Behörden inzwischen häufiger, denn die Digitalisierung der Marktüberwachung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass falsche oder fehlende Kennzeichnungen entdeckt werden.
Eine Ausnahme für Kleinunternehmer oder handgemachte Produkte gibt es nicht. Auch wer wenige Einzelstücke verkauft, muss eine Bewertung erstellen. Sie darf aber so einfach sein wie das Produkt selbst. Reine digitale Dateien wie PDFs oder E-Books fallen grundsätzlich nicht in den Geltungsbereich der GPSR. Sobald ein physisches Produkt an Verbraucher in der EU geht, greift die Pflicht.
Schritt 1: Produktbeschreibung erfassen
Jede Risikobewertung beginnt mit einer klaren Beschreibung dessen, was Sie eigentlich bewerten. Ohne diese Grundlage hängt die ganze Analyse in der Luft. Halten Sie fest:
- Produktname und Modellnummer, damit die Bewertung eindeutig einem Produkt zuzuordnen ist.
- Konstruktion und Materialien, also woraus das Produkt besteht und wie es aufgebaut ist.
- Bestimmungsgemäße Verwendung, das heißt der Zweck, für den Sie das Produkt anbieten.
- Vorhersehbare Fehlanwendung, also die naheliegenden Fälle, in denen das Produkt anders genutzt wird als vorgesehen.
Der letzte Punkt wird oft vergessen, ist aber rechtlich heikel. Ein Kind nutzt einen Hocker als Trittleiter, ein Erwachsener stellt sich auf einen Klappstuhl, eine Kordel an einer Jacke verfängt sich. Die GPSR verlangt, dass Sie nicht nur die ideale Nutzung betrachten, sondern auch die, die in der Praxis erwartbar ist. Wer hier nachlässig agiert, riskiert Bußgelder.
Schritt 2: Gefahren identifizieren
Im zweiten Schritt erfassen Sie systematisch alle potenziellen Gefahren. "Systematisch" heißt, Sie gehen die Gefahrenarten der Reihe nach durch und haken jede einzeln ab, statt nach Gefühl zu raten. So übersehen Sie nichts. Die folgende Einteilung hat sich in der Praxis bewährt:
| Gefahrenart | Beispiele | Typisch betroffene Produkte |
|---|---|---|
| Mechanisch | Scharfe Kanten, bewegliche Teile, Quetschstellen, Zerbrechen | Möbel, Spielzeug, Haushaltsgeräte |
| Thermisch | Heiße Oberflächen, Brandgefahr, Kälte | Elektrogeräte, Kerzen, Kochgeschirr |
| Chemisch | Giftige Stoffe, Allergene, Schwermetalle | Schmuck, Textilien, Kosmetik |
| Elektrisch | Stromschlag, Kurzschluss | Elektronik, Geräte mit Netzanschluss |
| Ergonomisch | Schlechte Handhabung, unklare Gebrauchsanweisung | allgemein |
| Kinderspezifisch | Kleinteile (Erstickungsgefahr), Kordeln (Strangulationsgefahr) | Kinderprodukte, Spielzeug |
Notieren Sie zu jeder erkannten Gefahr auch, welche Gruppe betroffen ist. Bei einem Spielzeug sind das andere Personen als bei einem Bürostuhl. Wenn Ihr Produkt für Kinder bestimmt ist oder von Kindern erreichbar sein könnte, prüfen Sie die kinderspezifischen Gefahren besonders sorgfältig, denn hier sind die Anforderungen am strengsten.
Schritt 3: Das Risiko bewerten
Jetzt bewerten Sie jede einzelne Gefahr nach zwei Größen: wie wahrscheinlich der Schadensfall eintritt und wie schwer der Schaden im Ernstfall wäre. Beide bewerten Sie auf einer Skala von eins bis fünf.
| Wert | Eintrittswahrscheinlichkeit | Wert | Schadensausmaß |
|---|---|---|---|
| 1 | sehr unwahrscheinlich (weniger als 1 Prozent) | 1 | gering (keine Verletzung) |
| 2 | unwahrscheinlich (1 bis 10 Prozent) | 2 | mäßig (kleine Verletzung) |
| 3 | möglich (10 bis 50 Prozent) | 3 | schwerwiegend (ärztliche Behandlung) |
| 4 | wahrscheinlich (50 bis 90 Prozent) | 4 | sehr schwerwiegend (Krankenhaus) |
| 5 | sehr wahrscheinlich (über 90 Prozent) | 5 | katastrophal (Tod) |
Den Risikowert berechnen Sie durch Multiplikation: Wahrscheinlichkeit mal Schadensausmaß. Daraus ergibt sich eine Zahl zwischen eins und fünfundzwanzig, die Sie einer Risikokategorie zuordnen und aus der sich der Handlungsbedarf ableitet.
| Risikowert | Risikokategorie | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| 1 bis 5 | gering | dokumentieren, beobachten |
| 6 bis 10 | mittel | Maßnahmen ergreifen (Warnhinweise, konstruktive Änderungen) |
| 11 bis 15 | hoch | sofort Maßnahmen ergreifen, Warnhinweise zwingend |
| 16 bis 25 | sehr hoch | Produkt darf nicht in Verkehr gebracht werden |
Liegt ein Risikowert im Bereich sehr hoch, dürfen Sie das Produkt nicht anbieten, bis Sie das Risiko gesenkt haben. Das ist kein Verhandlungsspielraum, sondern die Konsequenz aus der Pflicht, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen.
Schritt 4: Maßnahmen zur Risikominimierung festlegen
Für jede Gefahr mit einem mittleren oder höheren Risikowert legen Sie Schutzmaßnahmen fest. Das Ziel ist, das Risiko auf ein akzeptables Niveau zu senken. Dafür stehen Ihnen drei Hebel zur Verfügung, in dieser Reihenfolge:
| Maßnahmenart | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Konstruktiv | Änderung am Produktdesign | scharfe Kanten abrunden, Sicherheitsabdeckung anbringen |
| Informativ | Warn- und Sicherheitshinweise, Gebrauchsanleitung | Hinweis "Nicht für Kinder unter 36 Monaten" auf dem Produkt |
| Organisatorisch | Vertriebs- oder Verwendungseinschränkung | Verkauf nur an Erwachsene |
Die Reihenfolge ist kein Zufall. Eine konstruktive Lösung, die eine Gefahr von vornherein beseitigt, ist immer besser als ein Warnhinweis, der nur darauf aufmerksam macht. Ein Warnhinweis ist die zweite Wahl, kein Ersatz für ein unsicheres Design. Erst wenn sich eine Gefahr konstruktiv nicht entschärfen lässt, kommen Sicherheitshinweise und Gebrauchsanleitungen ins Spiel. Genau diese Hinweise sind dann oft Teil Ihrer Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher.
Schritt 5: Die Bewertung dokumentieren
Eine Risikobewertung, die nur im Kopf existiert, hat im Sinne der GPSR nicht stattgefunden. Fassen Sie alle Gefahren, Bewertungen und Maßnahmen in einer tabellarischen Übersicht zusammen, datieren und unterschreiben Sie das Dokument und nehmen Sie es in Ihre technische Dokumentation auf. Diese Unterlagen müssen Sie nach Artikel 9 Absatz 7 zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen aufbewahren und auf Anfrage der Marktüberwachung bereithalten. Halten Sie die Dokumentation außerdem aktuell, wenn sich Ihr Produkt ändert.
Häufige Fehler, die teuer werden
Drei Fehler tauchen in der Praxis besonders oft auf. Wer sie kennt, spart sich Ärger mit der Marktüberwachung.
Der erste Fehler ist die generische Vorlage ohne Produktbezug. Eine Tabelle, die für jedes beliebige Produkt gleich aussieht, ist keine Risikobewertung im Sinne der GPSR. Die Behörde erkennt sofort, ob Sie sich mit Ihrem konkreten Produkt befasst haben oder nur ein Formular ausgefüllt haben. Die Bewertung des Holzstuhls weiter unten zeigt, wie produktspezifisch die Gefahren und Maßnahmen sein müssen.
Der zweite Fehler ist der Warnhinweis als Allheilmittel. Ein Aufkleber ersetzt keine konstruktive Lösung. Wenn sich eine Gefahr durch eine Änderung am Produkt beseitigen lässt, müssen Sie das tun, bevor Sie zu einem Warnhinweis greifen. Behörden bewerten ein Produkt, das nur mit Warnhinweisen abgesichert ist, kritischer als eines, dessen Risiken konstruktiv gelöst wurden.
Der dritte Fehler ist die fehlende Aktualisierung. Eine Risikobewertung ist kein einmaliges Dokument. Ändern Sie das Material, den Lieferanten oder die Konstruktion, müssen Sie die Bewertung anpassen. Die Pflicht, die technische Dokumentation aktuell zu halten, steht ausdrücklich in der Verordnung. Auch ein Sicherheitsvorfall, der über das EU-Safety-Gate-Portal gemeldet wird, kann eine Überarbeitung auslösen.
Mustervorlage für eine GPSR-Risikobewertung
Die folgende Struktur können Sie als Grundlage für Ihre eigene Bewertung übernehmen. Sie deckt alle Pflichtbestandteile ab und lässt sich für ein einfaches Produkt in einer guten Stunde ausfüllen.
=================================================================
RISIKOBEWERTUNG NACH VERORDNUNG (EU) 2023/988 (GPSR)
=================================================================
Dokument erstellt am: ____________
Von (Name / Firma): ____________
1. PRODUKTBESCHREIBUNG
Produktname: ____________
Modellnummer: ____________
Materialien: ____________
Bestimmungsgemäße Verwendung: ____________
Zielgruppe: (z. B. Erwachsene, Kinder ab 3 Jahren)
Vorhersehbare Fehlanwendung: ____________
2. GEFAHRENIDENTIFIKATION
| Nr. | Gefahrenquelle | Mögliche Gefahr | Betroffene Gruppe | Wahrsch. (1-5) | Schaden (1-5) | Risikowert |
| 1 | | | | | | |
| 2 | | | | | | |
| 3 | | | | | | |
3. RISIKOMINIMIERUNGSMASSNAHMEN
| Nr. | Gefahr | Maßnahme (konstruktiv / informativ) | Umsetzung | Wirksamkeit |
| 1 | | | | |
| 2 | | | | |
| 3 | | | | |
4. RESTRISIKOBEWERTUNG
Nach Umsetzung der Maßnahmen werden alle Risiken auf ein
akzeptables Niveau reduziert. Das Produkt entspricht den
Sicherheitsanforderungen der GPSR.
5. DATUM UND UNTERSCHRIFT
Ort, Datum: ____________
Unterschrift: ____________
=================================================================
Beispiel: Risikobewertung für einen Holzstuhl
Damit die Methode greifbar wird, hier eine durchgerechnete Bewertung für ein einfaches Produkt, einen Holzstuhl. So sieht eine fertige Tabelle aus, die Sie der Marktüberwachung vorlegen könnten.
| Nr. | Gefahrenquelle | Mögliche Gefahr | Wahrsch. | Schwere | Risiko | Maßnahme |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | scharfe Kanten | Schnittverletzungen | 2 | 3 | 6 | alle Kanten abrunden |
| 2 | Instabilität | Umkippen, Sturz | 2 | 4 | 8 | Standsicherheit prüfen (EN 16122) |
| 3 | Splitterbildung | Verletzung durch Splitter | 1 | 3 | 3 | Qualitätsholz und Versiegelung |
| 4 | chemische Ausdünstungen | Allergien, Reizungen | 1 | 4 | 4 | REACH-konformer Lack |
| 5 | lösende Verschraubungen | Zusammenbruch des Stuhls | 3 | 3 | 9 | selbstsichernde Muttern, jährliche Prüfung in der Anleitung |
Das Ergebnis: Nach Umsetzung der Maßnahmen liegen alle Risikowerte zwischen drei und neun, also im Bereich gering bis mittel. Damit sind alle Risiken auf ein akzeptables Niveau reduziert, und das Produkt entspricht den Sicherheitsanforderungen der GPSR. Genau diese Schlussfolgerung halten Sie im Abschnitt Restrisikobewertung fest.
Wie EUProof bei der Dokumentation hilft
Die Methode ist einfach, der Aufwand steckt im Detail und in der sauberen Dokumentation. EUProof erstellt Ihre GPSR-Compliance-Dokumente, darunter die Struktur für Risikobewertung und technische Dokumentation, passend zu Ihrem Produkt und Ihrer Produktkategorie. Sie tragen die produktspezifischen Angaben ein, EUProof liefert das geprüfte Gerüst. Eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person, die Nicht-EU-Händler nach Artikel 16 benennen müssen, stellen wir nicht. Wenn Sie unsicher sind, ob die GPSR Sie überhaupt betrifft, hilft Ihnen unser Schnelltest in wenigen Minuten weiter.
Wer den größeren Zusammenhang verstehen möchte, findet in unserem Leitfaden zur Produktsicherheitsverordnung den vollständigen Überblick über alle Pflichten. Konkrete weitere Beispiele zeigt der Beitrag mit GPSR-Beispielen aus der Praxis.
Checkliste für Ihre Risikobewertung
Bevor Sie die Bewertung ablegen, prüfen Sie diese Punkte:
- Produktbeschreibung mit bestimmungsgemäßer Verwendung und vorhersehbarer Fehlanwendung erstellt
- Gefahren systematisch erfasst (mechanisch, thermisch, chemisch, elektrisch, ergonomisch, kinderspezifisch)
- Für jede Gefahr Wahrscheinlichkeit und Schadensausmaß auf der Skala von eins bis fünf bewertet
- Risikowert aus Wahrscheinlichkeit mal Schadensausmaß berechnet
- Für jeden Risikowert über zehn geeignete Maßnahmen ergriffen
- Restrisiko nach Umsetzung der Maßnahmen erneut bewertet
- Bewertung datiert, unterschrieben und in die technische Dokumentation aufgenommen
- Dokumentation für die Aufbewahrung über zehn Jahre abgelegt
Mit diesen acht Punkten haben Sie eine Risikobewertung, die zum Produkt passt, nachvollziehbar ist und einer Anfrage der Marktüberwachung standhält. Mehr verlangt Artikel 9 für die meisten einfachen Verbraucherprodukte nicht.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Pflichten von einer qualifizierten Fachperson oder Ihrer verantwortlichen Person prüfen.
Schritt für Schritt
Produktbeschreibung erfassen
Halten Sie Produktname, Modellnummer, Materialien und Konstruktion fest. Beschreiben Sie die bestimmungsgemäße Verwendung und auch die vorhersehbare Fehlanwendung, etwa wenn Kinder das Produkt anders nutzen als vorgesehen.
Gefahren identifizieren
Erfassen Sie systematisch alle potenziellen Gefahren nach Gefahrenart: mechanisch, thermisch, chemisch, elektrisch, ergonomisch und kinderspezifisch. Notieren Sie für jede Gefahr die betroffene Gruppe.
Risiko bewerten
Bewerten Sie jede Gefahr nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß auf einer Skala von eins bis fünf. Der Risikowert ergibt sich aus der Multiplikation beider Werte.
Maßnahmen festlegen
Senken Sie jedes Risiko durch konstruktive Änderungen, Warn- und Sicherheitshinweise oder Vertriebseinschränkungen auf ein akzeptables Niveau ab. Konstruktive Maßnahmen haben Vorrang vor reinen Warnhinweisen.
Bewertung dokumentieren
Fassen Sie alle Gefahren, Bewertungen und Maßnahmen in einer Tabelle zusammen, datieren und unterschreiben Sie das Dokument und nehmen Sie es in die technische Dokumentation auf. Bewahren Sie es zehn Jahre auf.
Häufige Fragen
- Brauche ich für die GPSR-Risikobewertung eine teure externe Zertifizierung?
- Nein. Die Risikobewertung nach Artikel 9 der GPSR ist eine interne Analyse, die Sie als Wirtschaftsakteur selbst durchführen und dokumentieren. Sie ist keine externe Prüfung oder Zertifizierung. Wichtig ist, dass sie zum konkreten Produkt passt und nachvollziehbar dokumentiert ist. Nur bei bestimmten harmonisierten Produkten (etwa mit CE-Pflicht) können zusätzliche Prüfungen durch Dritte erforderlich sein.
- Wer muss die Risikobewertung erstellen, der Hersteller oder der Händler?
- Die Pflicht zur internen Risikobewertung und technischen Dokumentation trifft nach Artikel 9 den Hersteller. Wenn Sie als Händler unter eigenem Namen oder eigener Marke verkaufen oder ein Produkt wesentlich verändern, gelten Sie selbst als Hersteller und müssen die Bewertung erstellen. Importieren Sie Ware aus einem Nicht-EU-Land, müssen Sie sicherstellen, dass der Hersteller die Dokumentation erstellt hat, und sie auf Anfrage der Marktüberwachung vorlegen können.
- Wie lange muss ich die Risikobewertung aufbewahren?
- Die technische Dokumentation, zu der die Risikobewertung gehört, muss nach Artikel 9 Absatz 7 der GPSR zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt werden. In diesem Zeitraum kann die Marktüberwachung die Unterlagen anfordern. Bewahren Sie die Dokumente daher geordnet und abrufbar auf, auch nachdem ein Produkt aus dem Sortiment genommen wurde.
- Gibt es eine Ausnahme für Kleinunternehmer oder handgemachte Produkte?
- Nein. Die GPSR sieht keine Ausnahme für Kleinunternehmer, Hobbyverkäufer oder handgemachte Produkte vor. Wer ein Non-Food-Verbraucherprodukt in der EU in Verkehr bringt, muss eine Risikobewertung erstellen, unabhängig von der Unternehmensgröße oder der verkauften Menge. Eine einfache, aber vollständige Bewertung genügt für ein einfaches Produkt.
- Wie genau berechne ich den Risikowert?
- Der Risikowert ergibt sich aus der Multiplikation von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß, jeweils auf einer Skala von eins bis fünf bewertet. Ein Wert von eins bis fünf gilt als gering, sechs bis zehn als mittel, elf bis fünfzehn als hoch und sechzehn bis fünfundzwanzig als sehr hoch. Bei einem sehr hohen Wert darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden, bis Sie das Risiko durch Maßnahmen gesenkt haben.
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