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GPSR vs. CE-Kennzeichnung: Der Unterschied einfach erklärt

GPSR und CE-Kennzeichnung sind zwei verschiedene Regelwerke, die nebeneinander gelten. Was beide besagen, wo der Unterschied liegt und warum das CE-Zeichen nicht in Ihren Onlineshop gehört.

EUProof8 Min. Lesezeit
Nahaufnahme eines CE-Kennzeichens auf der Unterseite eines elektronischen Geräts auf einem Werkstatttisch

Viele Händler hören GPSR und denken sofort an das CE-Zeichen. Beides klingt nach Sicherheit, nach EU, nach Konformität, also wird es schon dasselbe sein. Genau dieser Kurzschluss kostet Geld. Die CE-Kennzeichnung und die Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988) sind zwei verschiedene Regelwerke, die nebeneinander gelten. Das eine ersetzt das andere nicht.

Dieser Beitrag trennt beide sauber. Sie sehen, was das CE-Zeichen tatsächlich besagt, was die GPSR zusätzlich verlangt und an welcher Stelle die beiden ineinandergreifen. Den großen Überblick liefert unser Leitfaden zur Produktsicherheitsverordnung.

Was das CE-Zeichen wirklich besagt

CE steht für "Conformité Européenne". Wer das Zeichen anbringt, erklärt damit, dass das Produkt die Anforderungen der einschlägigen EU-Harmonisierungsvorschriften erfüllt. Die CE-Kennzeichnung ist also eine Erklärung des Herstellers, kein Prüfsiegel und kein Qualitätsurteil. Der Inverkehrbringer bringt sie in eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung an.

Wichtig: Das CE-Zeichen gilt nur für Produktkategorien, die unter eine spezifische CE-Richtlinie fallen, etwa Spielzeug, Elektronik oder Maschinen. Ein Holztisch, ein T-Shirt oder ein Ring tragen kein CE-Zeichen, weil es für sie keine harmonisierte Vorschrift gibt. Verwechseln Sie es auch nicht mit dem freiwilligen GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") oder dem DGUV-Test-Zeichen. Das sind eigenständige Prüfsiegel und haben mit der CE-Kennzeichnung nichts zu tun.

Was die GPSR verlangt

Die Produktsicherheitsverordnung ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar und hat die alte Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) abgelöst. Sie gilt für alle Non-Food-Verbraucherprodukte, unabhängig vom Verkaufskanal, online wie offline, neu wie gebraucht. Während eine CE-Richtlinie die technischen Sicherheitsanforderungen einer bestimmten Kategorie regelt, schreibt die GPSR die allgemeinen Sorgfaltspflichten vor, die für nahezu jedes Produkt gelten.

Dazu zählen die allgemeine Sicherheitsanforderung, die Informationspflichten im Onlineshop (Herstellerangaben, Produktidentifikation, Warn- und Sicherheitshinweise) sowie eine Risikobewertung mit technischer Dokumentation. Sitzt kein Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter in der EU, müssen Nicht-EU-Händler nach Artikel 16 eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person benennen, bevor sie das Produkt in Verkehr bringen. Wie das genau läuft, lesen Sie in unserem Beitrag zur Verantwortlichen Person.

Der Unterschied auf einen Blick

MerkmalCE-KennzeichnungGPSR
Was ist das?Eine Erklärung des Herstellers am Produkt.Ein allgemeines Regelwerk für Produktsicherheit.
Was besagt sie?"Dieses Produkt entspricht den anwendbaren EU-Produktrichtlinien.""Dieses Produkt ist sicher, und alle Sicherheits- und Informationspflichten sind erfüllt."
Für wen gilt sie?Nur für Kategorien mit eigener CE-Richtlinie (Spielzeug, Elektronik, Maschinen).Für alle Non-Food-Verbraucherprodukte, sofern nicht ausdrücklich ausgenommen.
Wie weisen Sie Konformität nach?Nach der jeweiligen Produktrichtlinie, oft mit Risikobewertung und technischen Unterlagen.Durch Erfüllung der GPSR-Pflichten: Sicherheitsanforderung, Verantwortliche Person, Informationsbereitstellung.
Was muss der Händler tun?Sicherstellen, dass die Produkte das CE-Zeichen tragen.Sicherstellen, dass das Listing alle Informationspflichten erfüllt und eine Verantwortliche Person existiert, falls nötig.

Warum beide nebeneinander gelten

CE-kennzeichnungspflichtige Produkte sind nicht von der GPSR ausgenommen. Das ist der Punkt, an dem die meisten Irrtümer entstehen. Die GPSR ergänzt die produktspezifischen Vorschriften überall dort, wo diese keine eigene Regelung treffen. Ein Beispiel: Eine Lampe fällt unter eine CE-Richtlinie, die ihre Elektrosicherheit regelt. Die Pflicht, im Onlineshop die Herstellerangaben und eine Verantwortliche Person zu nennen, steht aber nicht in dieser Richtlinie, sondern in der GPSR.

Anders gesagt: Für ein CE-pflichtiges Produkt gelten beide Vorschriften gleichzeitig. Die CE-Richtlinie deckt die technische Sicherheit ab, die GPSR die allgemeinen Sorgfalts- und Informationspflichten. Wer nur an das CE-Zeichen denkt und die GPSR-Pflichten übersieht, riskiert eine Abmahnung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur GPSR-Informationspflicht.

Die GPSR hat den Begriff des sicheren Produkts dabei breiter gefasst als die alte Richtlinie. Sie schließt Regelungslücken und erweitert die Kriterien für die Bewertung der Produktsicherheit. Für die gesamte Lieferkette legt sie klare Pflichten fest, und das ausdrücklich für alle Produkte, online wie offline. Greift für eine Kategorie bereits eine CE-Richtlinie mit eigenen Regeln, gehen diese vor. Wo sie schweigen, springt die GPSR ein.

Risikobewertung nach GPSR und CE-Verfahren sind nicht dasselbe

Auch in der Bewertung der Sicherheit unterscheiden sich die beiden Welten. Das CE-Konformitätsverfahren ist produktspezifisch. Es prüft, ob das Produkt die einschlägigen technischen Normen einhält, etwa die harmonisierten EN-Normen einer bestimmten Richtlinie. Eine harmonisierte Norm wie die EN 71 für Spielzeug begründet dabei die Vermutung der Konformität: Wer sie anwendet, gilt als regelkonform.

Die GPSR-Risikobewertung greift weiter. Sie analysiert alle vernünftigerweise vorhersehbaren Risiken im normalen Gebrauch, unabhängig davon, ob es dafür eine Norm gibt. Selbst wenn Ihr Produkt eine CE-Richtlinie und deren Normen erfüllt, ersetzt das die GPSR-Risikobewertung also nicht vollständig. Wie eine solche Bewertung aufgebaut ist, zeigt unser Beitrag zur GPSR-Risikobewertung.

Die häufigste Abmahnfalle: CE-Zeichen im Listing

Hier ein Fehler, der reihenweise abgemahnt wird. Das CE-Zeichen darf nur auf dem Produkt selbst oder seiner Verpackung abgebildet sein, niemals im Shop-Inserat. Bilden Sie es im Listing ab, gilt das als irreführendes Werben mit einer Selbstverständlichkeit. Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht, also bringt ihre Erwähnung dem Kunden keinen besonderen Vorteil. Genau das macht sie abmahnfähig.

Drehen Sie die Logik um: Was im Listing stehen muss, sind die Warn- und Sicherheitshinweise sowie die Herstellerangaben aus der GPSR. Was nicht ins Listing gehört, ist das CE-Zeichen. Und Vorsicht: Die CE-Kennzeichnung ist kein Warnhinweis im Sinne der GPSR. Sie erfüllen damit also keine einzige Informationspflicht. Wer mehr über typische Abmahngründe wissen will, findet sie in unserem Beitrag zur GPSR-Abmahnung.

Produkte ohne CE-Pflicht

Nicht jedes Produkt trägt ein CE-Zeichen, und das ist völlig in Ordnung. Möbel, Textilien und Schmuck fallen unter keine CE-Richtlinie. Für sie ist die GPSR das alleinige Sicherheitsregelwerk. Hier gibt es kein "doppeltes" Verfahren: Sie erfüllen die allgemeine Sicherheitsanforderung, führen eine Risikobewertung und eine technische Dokumentation, kennzeichnen das Produkt nach Artikel 9 und benennen bei Bedarf eine Verantwortliche Person. Welche Produkte konkret betroffen sind, ordnet unser Beitrag welche Produkte unter die GPSR fallen ein.

Beachten Sie auch die Reichweite der GPSR bei diesen Waren. Sie gilt für neue wie gebrauchte, reparierte, generalüberholte und recycelte Artikel. Ausgenommen sind nur ausdrücklich genannte Bereiche wie Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel sowie lebende Pflanzen und Tiere. Produkte, die funktionsuntüchtig oder beschädigt sind und eindeutig als solche gekennzeichnet wurden, fallen ebenfalls heraus (Artikel 2). Für alles andere im Non-Food-Bereich bleibt die GPSR maßgeblich, ob mit CE-Zeichen oder ohne.

Verkaufen Sie ein gemischtes Sortiment, ist das der praktische Knackpunkt. Eine Halskette und ein dazu passendes LED-Lichtband landen im selben Shop, unterliegen aber unterschiedlichen Regeln. Der Schmuck braucht kein CE-Zeichen, das Lichtband schon. Die GPSR-Pflichten zu Herstellerangaben, Warnhinweisen und gegebenenfalls Verantwortlicher Person gelten für beide. Trennen Sie Ihr Sortiment daher früh: Welche Artikel sind CE-pflichtig, welche nicht? Diese Liste spart Ihnen später viel Sucherei.

So gehen Sie es praktisch an

Klären Sie zuerst, ob Ihr Produkt überhaupt CE-pflichtig ist. Fällt es unter eine spezifische CE-Richtlinie, brauchen Sie das Konformitätsverfahren dieser Richtlinie und das CE-Zeichen am Produkt. Fällt es nicht darunter, entfällt das CE-Zeichen, die GPSR bleibt aber in jedem Fall.

Anschließend arbeiten Sie die GPSR-Pflichten ab: allgemeine Sicherheitsanforderung, Risikobewertung und technische Dokumentation nach Artikel 9, Aufbewahrung zehn Jahre, Rückverfolgbarkeitskennzeichnung mit Modell- oder Chargennummer und Hersteller- beziehungsweise RP-Adresse, korrekte Informationspflichten im Listing und, falls kein Wirtschaftsakteur in der EU sitzt, eine Verantwortliche Person nach Artikel 16. EUProof erstellt Ihnen die GPSR-Dokumente dafür: Risikobewertung, technische Dokumentation und passende Etiketten. Eine Verantwortliche Person stellen wir nicht. Prüfen Sie mit unserem GPSR-Check, was für Ihre Produkte gilt.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Pflichten von einer qualifizierten Fachperson oder Ihrer verantwortlichen Person prüfen.

Häufige Fragen

Wenn mein Produkt die CE-Kennzeichnung trägt, muss ich die GPSR dann überhaupt noch beachten?
Ja. Das CE-Zeichen befreit Sie nicht von der Produktsicherheitsverordnung. Die GPSR gilt ergänzend für alle Aspekte, die die jeweilige CE-Richtlinie nicht regelt. Ihre Pflicht zur Benennung einer Verantwortlichen Person bei Herstellern außerhalb der EU, zur technischen Dokumentation und zur korrekten Online-Kennzeichnung bleibt davon unberührt.
Darf ich das CE-Zeichen in meinem Onlineshop als Sicherheitshinweis abbilden?
Nein. Das CE-Zeichen gehört ausschließlich auf das Produkt selbst oder seine Verpackung, nicht in das Listing. Bilden Sie es im Shop ab, gilt das als irreführendes Werben mit einer Selbstverständlichkeit und kann abgemahnt werden. Warn- und Sicherheitshinweise dagegen müssen im Shop stehen, das CE-Zeichen nicht.
Kann ein Produkt GPSR-konform sein, ohne ein CE-Zeichen zu tragen?
Ja. Für Produktkategorien ohne CE-Pflicht, etwa Möbel, Textilien oder Schmuck, ist die GPSR das alleinige Sicherheitsregelwerk. Diese Waren tragen kein CE-Zeichen, müssen aber trotzdem die allgemeine Sicherheitsanforderung und alle Informationspflichten der Produktsicherheitsverordnung erfüllen.
Was muss ich für ein CE-pflichtiges Produkt wie eine Lampe zusätzlich zum CE-Zeichen tun?
Sie benennen eine Verantwortliche Person, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt, und sorgen dafür, dass im Listing die Herstellerangaben, die Produktidentifikation sowie alle Warn- und Sicherheitshinweise gut sichtbar stehen. Die technische Dokumentation mit Risikobewertung führen und zehn Jahre aufbewahren müssen Sie ohnehin.
Worin unterscheidet sich eine GPSR-Risikobewertung von einem CE-Konformitätsverfahren?
Das CE-Konformitätsverfahren ist produktspezifisch und prüft die Einhaltung technischer Normen, etwa harmonisierter EN-Normen. Die GPSR-Risikobewertung ist allgemeiner: Sie analysiert alle vernünftigerweise vorhersehbaren Risiken im normalen Gebrauch, unabhängig davon, ob dafür eine Norm existiert.

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